CFB Fonds 171 – Containerriesen der Zukunft 3 – Schadenersatz wegen Falschberatung

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Bei dem CFB-Fonds 171 – Containerriesen der Zukunft 3 (MS „CPO Marseille“) handelt es sich um einen geschlossenen Schiffsfonds, der von der Commerzbank AG vertrieben wurde. In der Vergangenheit wurde bereits die Auszahlung von prospektieren Ausschüttungen an die Anleger ausgesetzt. Auf einschlägigen Zweitmarkt-Handelsplattformen wurden die Anteile am Fonds zuletzt im März 2016 nur noch mit einem Kurs von 35 % gehandelt (Quelle: www.Zweitmarkt.de). Angesichts dieser Hiobsbotschaften sind Anleger stark verunsichert, ob und wieviel sie von ihrem ursprünglich investierten Geld jemals wiedersehen.

In vielen Fällen wurden die Anteile am Fonds als sicheres Produkt und zum Teil sogar als geeignet zur Altersvorsorge empfohlen.Tatsächlich handelt es sich bei dem CFB Fonds 171 aber um eine hochriskante Anlage mit Totalverlustrisiko. Anleger müssen über dieses Risiko im Rahmen des Beratungsgesprächs von dem Bankberater ungefragt und unmissverständlich aufgeklärt werden. War dies nicht der Fall, macht sich die Bank grundsätzlich Schadenersatzpflichtig.

Ein Anspruch des Bankkunden auf Schadenersatz wird aber auch schon alleine dadurch ausgelöst, wenn über die von der Bank für die Vermittlung der Anteile vereinnahmten Vergütungen und Provisionen  nicht ungefragt aufgeklärt wurde.

Weitere Aufklärungspflichten bestehen in Bezug auf die Haftungsrisiken der Anleger (etwa Rückforderung von Ausschüttungen) oder der „mangelhaften Fungibilität“ der Anteile, was bedeutet, dass die Anteile am Fonds gegebenenfalls nicht oder nur unter erheblichen Abschlägen auf dem Zweitmarkt handelbar sind (siehe oben).

Wenn auch nur über einen der vorgenannten Punkte nicht hinreichend aufgeklärt wurde, besteht nach der Rechtsprechung ein Anspruch des Bankkunden gegen die beratende Bank auf Schadenersatz, der auf „Rückabwicklung der Fondsbeteiligung“ gerichtet ist. Der Anleger erhält also sein in den Fonds investiveres Kapital von der Bank im Wege des Schadenersatzes erstattet und überträgt die Anteile am Fonds auf die Bank.

Die Anwälte der PSS-Rechtsanwaltskanzlei unterstützen geschädigte Anleger des CFB Fonds 171 – Containerriesen der Zukunft 3 bei der Verfolgung ihrer Schadenersatzansprüche gegen die vermittelnde Bank. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, muss diese in vielen Fällen die Kosten für eine entsprechende anwaltliche Vertretung tragen. Ob und inwieweit dies bei Ihrer Rechtsschutzversicherung der Fall ist, klärt die PSS-Rechtsanwaltskanzlei gerne kostenfrei für Sie im Vorfeld ab.