HCI Shipping Select 26 – Schadenersatz wegen Falschberatung

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HCI Shipping Select 26 (XXVI) – Schadenersatz wegen Falschberatung

Bei dem HCI Shipping Select 26 handelt es sich um einen geschlossenen Dachfonds, der in acht Schiffsfonds als Zielgesellschaften investiert. Der HCI Shipping Select 26 wurde im Jahr 2008 von der HCI Capital AG aufgelegt.

Anleger des Fonds sind spätestens seit dem Jahr 2012, in dem vier Schiffsgesellschaften Insolvenz anmelden mussten, stark verunsichert. Kürzlich erhielten die Anleger des HCI Shipping Select 26 wieder eine Aufforderung, weitere (freiwillige) Nachschüsse in Bezug auf die D-Schiffe MS Hellespont Daring, MS Hellespont Dawn, MS Hellespont Defiance und MS Hellespont Drive zu „Sanierungszwecken“ zu leisten.

Gemäß einschlägigen Zweitmarkthandelsplattformen wurden die Anteile am Fonds zuletzt im Jahr 2013 mit einem Kurs von gerade einmal 3 % gehandelt (Quelle: www.Zweitmarkt.de). Hier scheint sich das Totalverlustrisiko zu verwirklichen! Doch Anleger habe die rechtliche Möglichkeit, ihr Geld wieder vollständig im Rahmen eines Schadenersatzanspruchs wegen Falschberatung zurückzuerhalten. Wenn ein Privatanleger im Rahmen des Beratungsgesprächs vor Beitritt zum Fonds über einzelne Risiken nicht ausreichend ausgeklärt wurde, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Anlagerberater bzw. die hinter der Beratung stehende Bank oder Beratungsgesellschaft. So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Anleger im Rahmen eines Anlageberatungsgesprächs ungefragt über das Totalverlustrisiko aufgeklärt werden müssen. Ferner müssen die Haftungsrisiken der Anleger als Kommanditisten  erläutert werden. Daneben muss darüber aufgeklärt werden, dass die Anteile am Fonds nur auf einem nicht organisierten Zweitmarkt gehandelt werden können und dort unter Umständen hohe Abschläge vom Kaufpreis hinzunehmen sind (wie zuletzt im Jahr 2013 ganze 97 %, siehe oben). Hat zudem eine Bank die Beratung durchgeführt, muss der Bankberater ungefragt über vereinnahmte Provisionen und Rückvergütungen aufklären, die hinter dem Rücken des Anlegers an die Bank geflossen sind (sog. Kick-Back Rechtsprechung).

Wenn im Rahmen Ihres Beratungsgesprächs zum Fondsbeitritt auch nur über einen der vorgenannten beratungspflichtigen Aspekte nicht oder nicht hinreichend aufgeklärt wurde, bestehen Chancen auf Schadenersatz gegen den Vermittler. Im Rahmen des Schadenersatzes kommt es dann zu einer „Rückabwicklung der Beteiligung“, d.h. der Anleger bekommt sein ursprünglich in den Fonds in investiertes Kapital (zzgl. Agio) gegen Übertragung der Fondsbeteiligung erstattet.

Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte aus Wiesbaden vertreten Anleger des HCI Shipping Select 26 (XXVI) bei der Geltendmachung Ihrer Rechte auf Schadenersatz. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, klären wir vorab kostenfrei eine Deckung mit der Versicherung ab. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!