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Anleger des von der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG im Jahr 2008 vertriebenen Schiffsfonds NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG sind verunsichert. Die Anteile am Fonds wurden auf einschlägigen Handelsplattformen des Zweitmarktes zuletzt im Dezember 2015 mit einem Kurs von gerade einmal 1,5 % in Bezug auf die investierte Kapitaleinlage gehandelt und sind aktuell sogar vom Handel ausgesetzt (Quelle: www.Zweitmarkt.de). Viele Anleger fürchten nun einen Totalverlust ihres Geldes.

Schadenersatz wegen Falschberatung

Bei dem Totalverlust handelt sich um ein Risiko, was vielen Anlegern vor Erwerb des Schiffsfonds von ihrem Berater verschwiegen wurde. Gleiches gilt für die Haftungsrisiken eines Kommanditisten oder die bereits eingetretene schlechte Handelbarkeit der Anteile auf dem Zweitmarkt (sog. mangelhafte Fungibilität). Wurde dann auch noch der Emissionsprospekt nicht bzw. erst verspätet an den Anleger übergeben (etwa erst am Zeichnungstag), macht sich eine Bank grundsätzlich Schadenersatzpflichtig. Das Landgericht Frankfurt am Main hat bereits die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG wegen entsprechenden Beratungsfehlern bei der Vermittlung der Anteile am Schiffsfonds NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG verurteilt. Die Bank wurde zur „Rücknahme“ der Anteile am Fonds gegen Erstattung der ursprünglich in den Fonds investierten Einlage (zzgl. Agio) verurteilt.

PSS Rechtsanwälte – Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Herr Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei PSS Rechtsanwälte unterstützt geschädigte Anleger des Schiffsfonds NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die vermittelnde Bank. Rufen sie uns für eine telefonische Ersteinschätzung einfach an!