Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteilen vom 13. Mai 2014, Az. XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12, sowie mit Urteilen vom 28. Oktober 2014, Az. XI ZR 348/13 und Az. XI ZR 17/14, dass eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorgegebene Bearbeitungsgebühr für Verbraucherkreditverträge unzulässig ist und daher von den Verbrauchern zurückgefordert werden kann.

Eine Bank oder Sparkasse darf in ihren AGB von einem Verbraucher grundsätzlich nur dann Gebühren für einen Kredit verlangen, wenn die Gebühren auch tatsächlich der Vertragsdurchführung dienen. Nicht der Vertragsdurchführung dient etwa eine Bearbeitungsgebühr oder ein Entgelt für eine Bonitätsprüfung, da diese Prüfung im ureigenen Interesse der Bank erfolgt.

Dennoch erheben auch heute noch Kreditgeber solche Gebühren. Sie lassen sich immer neue Formulierungen und Tricks einfallen, warum gerade die oben genannten Urteile nicht einschlägig sein sollen. Gerne wird als Argument die individuelle Aushandlung der Gebühren vorgebracht, die einer AGB-rechtlichen Überprüfung nicht zugänglich sei. Tatsächlich werden solche Gebühren aber nur in den seltensten Fällen individuell ausgehandelt und werden schlichtweg in den AGB der Bank vorgegeben.

Rückforderungsanspruch verjährt nach 3 Jahren

Ansprüche der Verbraucher auf Rückforderung der zu Unrecht gezahlten Gebühren aus Darlehensverträgen verjähren nach drei Jahren zum Schluss des Jahres, in dem die Gebühr entrichtet wurde. Das heißt, dass im Jahr 2016 Bearbeitungsgebühren noch aus den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 zurückgefordert werden können.

Um die Verjährung zu hemmen, genügt es nicht, den Anspruch lediglich geltend zu machen. Sie müssen verjährungshemmende Maßnahmen einleiten wie z.B. die Beantragung eines Mahnbescheides oder die Einleitung einer Gerichtsverfahrens.

KfW-Darlehen

Sollte das Darlehen nach 2010 über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) finanziert sein, kann eine Rückforderung nur dann erfolgreich geltend gemacht werden, wenn es sich auch tatsächlich um einen Verbraucherdarlehensvertrag handelt, was jedoch nur in Ausnahmefällen der Fall sein wird.

Existenzgründungsdarlehen

Existenzgründer sind zwar keine Verbraucher, Ihnen werden bei Kreditverträgen und einer Finanzierung bis zu 75.000 € jedoch dieselben Rechte wie Verbrauchern eingeräumt. Hier kommt eine Rückforderung der Bearbeitungsgebühr höchstwahrscheinlich in Betracht.

Zinsen ebenfalls geltend machen

Die zu Unrecht erhobenen Bearbeitungsgebühren müssen nach der neueren Rechtsprechung mit einem Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erstattet werden.

So holen Sie sich Ihr Geld zurück

Zunächst fordern Sie die Bank schriftlich zur Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren auf. Sollte hierauf keine positive Rückmeldung erfolgen, können Sie einerseits ein Verfahren vor dem Ombudsmann der jeweiligen Bank oder Sparkasse einleiten oder Sie gehen direkt zum Anwalt. Oftmals genügt hier ein einzelnes Anwaltsschreiben zur Durchsetzung Ihres Rückzahlungsanspruchs.

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht – PSS Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Thomas G. Schem unterstützt Sie mit seiner Erfahrung bei der Thematik der Rückforderung von Bearbeitungsentgelten. Rufen Sie gerne gleich an für ein unverbindliches Erstgespräch! Tel. 0611 15753540 oder siehe Kontaktdaten