Fachanwalt für Steuerrecht – Thomas G. Schem

Als Laie ist es oft schwer, die zahlreichen Gesetze und Regelungen im Steuerrecht zu durchschauen und seinen steuerrechtlichen Handlungsspielraum einzuschätzen. Rechtsanwalt Thomas G. Schem kann Sie im Steuerrecht kompetent unterstützen. Er ist nicht nur Fachanwalt für Steuerrecht, sondern auch Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für IT-Recht.

Die Kanzlei ist mit spezieller Software für Steuerberater ausgestattet und ist damit in der Lage, umfassend im Steuerrecht für Sie tätig zu werden und z.B. entsprechende elektronische Erklärungen und Meldungen gegenüber dem Finanzamt oder Sozialversicherungsträgern abzuwickeln. Rechtsanwalt Schem ist neben der klassischen Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen auch in speziellen steuerrechtlichen Problematiken für Sie tätig.

Die Kanzlei ist in vielen steuerrechtlichen Nebengebieten tätig. Insbesondere im Sozialrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht und auch Gesellschaftsrecht.

Laufende steuerliche Beratung und Steuerfestsetzung

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei den Finanzbehörden, Finanzgerichten, Sozialversicherungsträgern und auch Verwaltungsgerichten in Steuerverfahren, Sozialversicherungsangelegenheiten oder Abgabenangelegenheiten. Wir vertreten zu bekannten Steuerarten wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer oder auch zu weniger geläufigen Steuerarten wie Grunderwerbsteuer, Schenkungssteuer und Biersteuer (wenn auch zu letztgenannter bisher leider noch kein Fall in der Kanzlei vorlag).

Wir beraten und vertreten vor und nach dem Erhalt eines Steuerbescheides, einer Aufforderung Steuernachzahlung oder einer anderen Art der Steuerfestsetzung. Auch Jahresabschluss, Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung zählen dabei zu unseren Leistungen.

Dem Anwalt im Steuerrecht stehen in der Steuerberatung nach § 3 StBerG die gleichen Befugnisse wie dem Steuerberater zu. Daneben sind wir als Anwälte auch befugt, Angelegenheiten für Sie wahrzunehmen, die ein Steuerberater nicht darf. Nur ein Beispiel ist die gerichtliche Vertretung der steuerlich relevanten Anerkennung eines Grades der Behinderung.

Tätigkeitsfelder der Kanzlei im Steuerrecht

In diesen Fällen hilft Ihnen Rechtswalt und Fachanwalt für Steuerrecht Thomas G. Schem:

Beratung und Vertretung im Rahmen von steuerrechtlichen Einspruchsverfahren gegen Finanzämter und Gerichtsverfahren bei Finanzgerichten oder dem Bundesfinanzhof

Das Finanzamt hat einen Steuerbescheid erlassen, der Fehler enthält. Eine ablehnende Einspruchsentscheidung ergeht trotz gut begründeten Einspruchs. Das Finanzgericht weist die Klage mit einem Urteil ab. Sie wollen Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof einlegen und begründen. Sie wollen Revision zum Bundesfinanzhof einlegen und begründen.

Abrechnung Ihrer Mitarbeiter / Lohnbuchhaltung

Als Besonderheit für eine Anwaltskanzlei bieten wir auch an, die Lohnbuchhaltung für Ihr (kleineres) Unternehmen oder Ihre Firma zu übernehmen. Wir führen die kontinuierliche Personalbuchhaltung mit den dazugehörigen Tätigkeiten wie Meldungen bei Sozialversicherungsbehörden, Unfallversicherungsträgern und selbstverständlich dem Finanzamt bei Lohnsteueranmeldungen.

private Steuererklärungen für Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter und bei Kapitaleinkünften

Die jährliche Abgabe der Einkommensteuererklärung ist im privaten Bereich bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in der Regel zwar nicht vorgeschrieben, aber lohnenswert, insbesondere für Angestellte, die monatlich Lohnsteuer zahlen und mit hohen Werbungskosten eine Rückerstattung erwirken können. Auch wenn es um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Kapitalvermögen geht, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Steuererklärung für Freiberufler, Selbständige, Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmen

Gerade für Freiberufler ist Zeit das höchste Gut. Deswegen beraten wir schnell, unkompliziert und auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten und können Sie bei der Steuererklärung für Ihre Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit unterstützen.

Für kleine Unternehmen sind wir in der Lage, unsere Leistungen anzubieten. Egal ob gesonderte und einheitliche Feststellung, Gewerbesteuererklärung oder Umsatzsteuer. Entscheidend ist die Möglichkeit z.B. Betriebsausgaben geltend zu machen, um die Steuerlast zu senken. Derartige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten werden wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen. Häufig werden die Verluste von Kleingewerbetreibenden vom Finanzamt mangels Gewinnerzielungsabsicht geprüft und nicht anerkannt. Die ist in der Regel bei einem mehrjährigen Verlustvortrag der Fall. Hier wird eine Bewertung der Gewinnerzielungsabsicht nötig, bei der wir Sie gerne gegenüber dem Finanzamt unterstützen. Auch in anderen, speziellen Fragen von kleinen Unternehmen, z.B. der Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer, können wir Sie beraten. Die Übernahme auch Ihrer Finanzbuchhaltung ist in geringen Umfang möglich.

Erbschaft- und Schenkungssteuer

Wir unterstützen Sie darin Ihren Nachlass steueroptimal zu sichern. Wir beraten Privatpersonen in schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten. Auch in Gestaltungsfragen Ihrer letztwilligen Verfügung unter steuerlichen Gesichtspunkten sind wir kompetenter Ansprechpartner. …lesen Sie hier zum Thema Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer.

Kindergeld

Das Kindergeld, welches von der Familienkasse ausgezahlt wird, wird oft dem Familienrecht oder dem Sozialrecht zugeschrieben. Tatsächlich ist es zumeist eine steuerrechtliche Angelegenheit und nur in selteneren Fällen eine aus dem Sozialrecht. Rechtsanwalt Schem ist auf diesen Bereich besonders spezialisiert und berät Sie nicht nur zu den Themen rückwirkende Antragstellung und bei Rückforderungen der Familienkasse, sondern vertritt Sie auch deutschlandweit vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof, auch bei einer Revisionsnichtzulassungsbeschwerde. …lesen Sie hier zum Thema Kindergeld.

weitere Tätigkeitsfelder rund um das Steuerrecht

Als umfassender Berater bieten wir Ihnen auch Lösungen in den steuerrechtlichen Schnittstellen an. In diesen Fällen hilft Ihnen Rechtswalt und Fachanwalt für Steuerrecht Thomas G. Schem oder sein Kollege Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt:

Arbeitsrecht, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Sozial(versicherungs)recht, z.B. Statusfeststellungsverfahren bei (Schein-)Selbständigkeit, Beitragsforderungen der Krankenkasse oder Feststellung eines Grades der Behinderung.

Versicherungsrecht, z.B. Unternehmensversicherungen bei Schadensfällen

Handels- und Gesellschaftsrecht, z.B. Vertretung von Gesellschaftern

Tätigkeitsfelder in und um das Steuerrecht in der Übersicht

Steuerrecht-Neuigkeiten

Rechtsanwalt Schem ist Fachanwalt für Steuerrecht

Wir gratulieren Herrn Rechtsanwalt Schem! Er bekam am 29. November 2022 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main „aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen“ die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht zu führen. Für das Fachgebiet Steuerrecht erbrachte Rechtsanwalt Schem den Nachweis besonderer Kenntnisse in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts. Dies umfasste Kenntnisse […]

Hat ein geschiedener Elternteil im Ausland Anspruch auf Kindergeld?

Wenn die Eltern getrennt leben, ein Elternteil in Deutschland lebt, der andere aber im EU-Ausland, stellt sich die Frage, ob und wer das deutsche Kindergeld beziehen kann. Grundsatz: Anspruch auf Kindergeld nur mit Wohnsitz in Deutschland Grundsätzlich kann Kindergeld nach dem EStG nach nur beantragen, wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat bzw. dort steuerpflichtig ist. […]

Sind Kosten für Hausnotruf steuerlich absetzbar?

Das Sächsische Finanzgericht hat am 14.10.2020 (Az. 2 K 323/20) entschieden, dass auch für allein lebende Senioren die Kosten eines externen Hausnotrufsystems zu 20% als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd anzuerkennen sind. Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen? Haushaltsnahe Dienstleistungen sind solche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des Haushalts oder dort Beschäftigte erbracht werden. Diese begründen nach § 35a […]

Aussageverweigerungsrecht des Kindes im Kindergeldprozess

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass einem volljährigen Kind im Kindergeldprozess kein Zeugnisverweigerungsrecht zugutekommt. Das Kind muss daher eine Aussage machen, um der besonderen Mitwirkungspflicht in Kindergeldsachen nachzukommen (Urteil vom 18.09.2019 – Az. III R 59/18). In dem zunächst vor dem Finanzgericht verhandelten Fall ging es um die Frage, ob dem Vater Kindergeld auszuzahlen sei. Der […]