Jeder Mensch schließt eine Vielzahl von Verträgen verschiedenster Art ab. Den Überblick dabei über die Gesamtheit der Forderungen zu behalten, ist nicht für jeden Kunden so einfach, sodass es leider vermehrt zu unbezahlten Rechnungen zum Nachteil von Selbstständigen und Firmen kommt. Dies kann eine große Belastung darstellen. Eine Lösung könnte das Inkasso durch den Anwalt sein.

Was können Unternehmen bei offenen Rechnungen tun?

Bei Schwierigkeiten mit Kunden, die Rechnungen nicht zahlen wollen, kann man die offenen Forderungen einziehen lassen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten besagte Forderungen noch ohne eine Klage. Am bewährtesten sind insbesondere Mahnungen, anwaltliche Mahnschreiben oder der Antrag auf einen Mahnbescheid beim Gericht.

Wie hilfreich ist ein anwaltliches Mahnschreiben?

Reagiert der Kunden auf die Mahnung der Firma nicht, so kann ein anwaltliches Mahnschreiben zusätzlich etwas mehr Druck aufbauen. Schon ein deutlicheres und bestimmtes Schreiben des Anwalts, kann im Gegensatz zu einer freundlichen und eher kundenorientierten Aufforderung des Unternehmens den säumigen Kunden zur Zahlung bewegen. Es hat den Vorteil, dass nunmehr klargestellt ist, dass

Was tun, wenn Kunden weder auf Mahnungen noch auf das anwaltliche Mahnschreiben reagieren?

Zeigt sich der Kunde weiterhin unbeeindruckt, bleibt dem Gläubiger (also dem Unternehmer) noch die Möglichkeit für die unbezahlte Forderung bei Gericht einen Mahnbescheid zu beantragen. Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Gerichtsverfahren. Erhebt der Beklagte nicht innerhalb von 2 Wochen einen Widerspruch, kann anschließend ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Der Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel, das heißt, dass der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung und Pfändung beauftragt wird. Ein Vollstreckungsbescheid hat eine Gültigkeit von 30 Jahren.

Um sich unnötige, doppelte Kosten zu sparen, können Unternehmer den Mahnbescheid zwar selber online ausdrucken und ausfüllen, da sich hierbei allerdings schnell kleine Fehler einschleichen können, ist das gemeinsame Ausfüllen mit dem Anwalt die sicherste Lösung.

Wer zahlt die anwaltlichen Kosten?

Ist der Schuldner (i.d.R. der Kunde) aufgrund einer unbezahlten Rechnung in Verzug, muss er dem Gläubiger die Kosten, die ihm beim Inkasso / Forderungseinzug entstanden sind, erstatten. Wichtig ist, dass der Schuldner vorher durch eine Mahnung wegen der unbezahlten Rechnung in Zahlungsverzug gesetzt werden muss. Der Schuldner wird vom Anwalt aufgefordert grundsätzlich alle Kosten zu erstatten, also Mahnauslagen, Gerichtskosten, Verzugszinsen, anwaltliche Kosten etc. Diese Kosten werden im vom Anwalt beantragten Mahnbescheid gelistet und geltend gemacht.

Forderungseinziehung durch Inkassobüro oder Anwalt?

Inkassobüros fordern den Schuldner ebenfalls auf die offenen Rechnungen zu begleichen. Allerdings ergibt sich zum einen das Problem, dass Inkassobüros die rechtliche Durchsetzung nicht bis zum Schluss ermöglichen. Man bräuchte für das anstehende Klageverfahren ohnehin einen Anwalt, sodass teilweise höhere Kosten als bei der direkten Beauftragung eines Anwaltes entstehen würden, weil durch die Neubeauftragung eine Anrechnung der Gebühren zwischen den Instanzen gesetzlich nicht stattfindet.

Inkassobüros haben nicht unbedingt das beste Image. Das kann sich auch negativ beim Kunden bemerkbar machen, falls es darauf ankommt. Oft gehört wird das Argument, dass der Anwalt nur individuell arbeitet und eine große Zahl von Forderungen gar nicht verarbeiten kann. Dies mag auf manche Kanzleien zutreffen. Über Anwaltssoftware, die ohnehin in den meisten Kanzleien zum Einsatz kommt, ist ein Masseninkasso allerdings für die meisten Kanzleien keine Hürde. Letztlich kann auch eine entsprechend ausgestattete Anwaltskanzlei ein Masseninkasso bieten.

Wenn Sie Ihre Forderung oder Ihren Titel aber verkaufen möchten, bieten einige Inkasso-Firmen hier weitergehende Möglichkeiten, da diese mit Forderungsaufkäufern zusammenarbeiten. Dies gibt es zwar auch im Anwaltsbereich, stellt dort aber eher die Ausnahme dar.

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