Rechtsanwalt Dr. A. Perabo-Schmidt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Herr Dr. Perabo-Schmidt unterstützt Sie engagiert in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrecht.
Tätigkeitsfelder im Bank- und Kapitalmarktrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und kann Sie vollumfassend und kompetent außergerichtlich und gerichtlich vertreten, nicht nur in Wiesbaden sondern deutschlandweit. Insbesondere im Bereich der Banken- und Beraterhaftung bei der Vermittlung von geschlossenen Fonds (Schiffsfonds, Immobilienfonds, Medienfonds, Flugzeugfonds, Energiefonds etc.) sowie der Banken- und Beraterhaftung bei der Vermittlung von Wertpapieren (Zertifikate, Aktien, Anleihen etc.) kann Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt auf eine langjährige Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung zurückgreifen.
Er wird gerne für Sie tätig, und kann z.B. bei Widerruf von Darlehensverträgen, Rückforderung von Bearbeitungsgebühren und zu Unrecht erhobenen Bankenentgelten seine Expertise für Sie einsetzen. Anwalt Dr. Perabo-Schmidt vertritt eine Vielzahl geschädigter Bankkunden im Falle von Online-Banking Betrug oder Kreditkartenmissbrauch.
Doch auch in vielen weiteren Gebieten stehen wir im Bank- und Kapitalmarktrecht an Ihrer Seite:
- Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bankvertragsrecht, das Konto und dessen Sonderformen.
- Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft
- Zahlungsverkehr, insbesondere Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking, Kreditkartengeschäft
- Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft
- Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung
- Factoring/Leasing
- Geldwäsche
- Datenschutz (IT-Recht),
- Bankentgelte,
- Recht der Bankenaufsicht
- Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht
- Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht
- Verfahrensrecht und Prozessrecht im Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht – PSS Rechtsanwälte
Rufen Sie gleich an für ein unverbindliches Erstgespräch! Tel. 0611 15753540 oder siehe Kontaktdaten. Rechtsanwalt Dr. A. Perabo-Schmidt – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – steht Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung! Bei steuerrechtlichen und IT-rechtlichen steht Ihnen auch Rechtsanwalt Thomas G. Schem, Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Steuerrecht zur Verfügung.
Haftung der Bank bei Online-Banking-Betrug
In den vergangenen Jahren häufen sich Fälle von sogenanntem Online-Banking-Betrugs. Kriminelle verschaffen sich dabei Zugang zu den geschützten Web-Portalen von Banken und lösen zulasten der arglosen Bankkunden Zahlungen auf fremde Konten aus. Das Geld wird von den Empfängerkonten in der Regel unverzüglich abgehoben und die Konteninhaber sind nicht zu ermitteln oder vermögenslos. Nicht selten beträgt […]
Darlehenswiderruf: Die neue Entscheidung des EuGH
Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 26.03.2020 (Az. C-66/19) eine bemerkenswerte Entscheidung zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen getroffen. Zahlreiche Immobilienkredite oder auch Kfz-Kredite können nun nach der neuen Entscheidung widerruflich sein. Der EuGH hatte sich in dem besagten Urteil mit dem in unzähligen Widerrufsbelehrungen enthaltenen „Kaskadenverweis“ zu befassen. Die Banken und Sparkassen hierzulande haben […]
Widerruf Autokredit
Viele Autofahrer haben ihr Fahrzeug kreditfinanziert oder geleast. Dies eröffnet den Autofahrern die Möglichkeit, über den Widerruf des Kreditvertrags das gesamte Geschäft rückabzuwickeln. Insbesondere in Zeiten von Fahrverboten und Dieselskandal suchen Autofahrer vermehrt nach Möglichkeiten, sich von ihrem finanzierten Fahrzeug möglichst ohne Verluste zu trennen. Hier eröffnet der Widerruf des Kredit- oder Leasingvertrag eine entsprechende […]
Kündigung von Bausparverträgen mit Bonuszinsen / Treueoption kann unwirksam sein
In seinem vielbeachteten Urteil vom 21.02.2017 hat der Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 272/16) klargestellt, dass Bausparkassen alte Bausparverträge nach Ablauf von zehn Jahren nach erstmaliger Zuteilungsreife unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten kündigen können. Das Gericht hat aber zugleich klargestellt, dass diese Rechtsprechung nicht gilt, „wenn nach den vertraglichen Vereinbarungen der Bausparer z.B. im […]