Versicherungrecht: Anwalt Dr. Perabo-Schmidt
Das Versicherungsrecht umfasst die Gesamtheit aller privaten Versicherungen, die unter das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) fallen. Erfasst sind insbesondere Streitigkeiten mit der
– Krankenversicherung (privat – PKV)
– Berufsunfähigkeitsversicherung
– Private Unfallversicherung
– Haftpflichtversicherung
– Sachversicherung (Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahlversicherung)
– Rechtschutzversicherung
– Lebensversicherung
– Rentenversicherung
– etc.
Die denkbaren Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen sind vielfältig und reichen von Verstößen gegen vorvertragliche Anzeigepflichten bis hin zu Ablehnung von Schadensregulierungen aus den verschiedensten Gründen.
Von den privaten Versicherungen sind die gesetzlichen Versicherungen abzugrenzen. Gemeint sind die gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung. Bei diesen Versicherungen handelt es sich um die sogenannten Sozialversicherungen. Sie sind nicht im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, sondern in den Sozialgesetzbüchern (SGB I bis SGB XII) und unterfallen daher nicht dem Rechtsgebiet des Versicherungsrechts, sondern dem Rechtsgebiet des Sozialrechts, genauer Sozialversicherungsrechts.