Die private Unfallversicherung sichert gegen das Risiko von Unfällen ab, und zwar nicht nur während der Berufsausübung oder auf Arbeitswegen (wie beispielsweise die gesetzliche Unfallversicherung). Der Versicherungsnehmer ist also auch bei privaten Unfällen im Haushalt oder beim Sport abgesichert. Ein Unfall wird dabei als plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis verstanden, das dauerhafte Schäden auslöst. Liegt ein dauerhafter Schaden vor, erhält der Versicherte eine sogenannte Invaliditätszahlung, beispielsweise in Form einer monatlichen Unfallrente oder als Einmalzahlung. Entscheidend für den Anspruch des Versicherten ist dabei der sogenannte Invaliditätsgrad, der sich an der Gliedertaxe orientiert. Hier lassen sich beispielsweise verschiedene Werte für den Verlust der Funktionsfähigkeit von einem Arm oder einem Bein (sogenannter Arm- oder Beiwert) oder andere Körperteile ablesen und die Versicherungsleitung berechnen

Warum zahlt die Unfallversicherung nicht?
Die Verwirklichung des versicherten Risikos, also der Eintritt eines Unfalls, ist häufiger Streitpunkt zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. So bestreiten Versicherungen nicht selten, dass überhaupt ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten wirkendes Ereignis vorlag und damit eine Leistungspflicht nicht vorliege. Als Beispiel lassen sich selbstverschuldete oder unter Alkohol- und Drogeneinfluss herbeigeführte Unfälle anführen. Auch werden häufig Vorerkrankungen als Grund für einen Leistungsausschluss angeführt. Auch die Höhe der Invaliditätsleistung ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Nicht selten versuchen Versicherungen auch eine Leistungsfreiheit mit der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers zu begründen, etwa weil angeblich gewisse Vorerkrankungen bei Vertragsschluss nicht offengelegt worden seien.

Hilfe vom Rechtsanwalt im Versicherungsrecht
Sollte Ihre private Unfallversicherung nicht oder nicht in der beanspruchten Höhe zahlen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte aus Wiesbaden hat schon zahlreiche Prozesse gegen namhafte Versicherer geführt und kennt die Tricks und Argumente der Versicherer bestens, wenn es zur Ablehnung der Versicherungsleitung kommt. Häufig sind die Ablehnungsgründe aber nicht so eindeutig gegeben, wie es die Versicherungen darstellen. Invaliditätsgrade werden von Versicherungen tendenziell niedriger angesetzt oder Vorerkrankungen werden fehlerhaft als mitursächlich für den Schaden angesehen. Klarheit kann hier meist nur ein unabhängiges Sachverständigengutachten bringen. Auch die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten ist häufig nicht immer so eindeutig, wie Herr Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei PSS Rechtsanwälte berichtet. Eine Anzeigepflichtverletzung setzt nämlich voraus, dass der Versicherer vor Vertragsschluss ausdrücklich nach einem gefahrenerhöhenden Umstand (bspw. Vorerkrankung) in Textform gefragt hat. Mangelt es an einer solchen ausdrücklichen Frage, kann auch keine Anzeigepflichtverletzung vorliegen. Weiterhin können Anzeigepflichtverletzungen nach Ablauf einer bestimmen Frist bedeutungslos werden.

Rechtsanwaltskanzlei PSS Rechtsanwälte
Die Rechtsanwaltskanzlei PSS Rechtsanwälte vertritt Versicherungsnehmer im ganzen Bundesgebiet im Bereich der privaten Unfallversicherung.