Die aktuelle Planung und die private Vorsorge gehören für viele Unternehmer, Eigentümer von Unternehmensbeteiligungen, Immobilienbesitzer und Grundeigentümer zum täglichen Geschäft. Was ist jedoch nach dem Ausscheiden des Unternehmers oder dem Tod? Erbfolge und Unternehmensnachfolge sind ein eher unbeliebtes Thema, können aber eine starke Bedeutung für den Fortbestand eines Unternehmens haben. Im schlimmsten Fall müssen Unternehmen aufgelöst und Immobilien verkauft werden.

Steuern und Abfindungen, Erbverteilungen und gesellschaftsrechtliche Fragen sind genauso zu bedenken wie etwa die Vorstellungen und Wünsche, was in der Zukunft mit dem Unternehmen und den Mitarbeitern werden soll. Dabei kann es zum Beispiel zu einer Belastung der Liquidität kommen, was dann für Investitionen fehlt. Das Erbschaftsteuerrecht ist teilweise, konkret die Bewertungsvorschriften im Bewertungsgesetz, vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig abgeurteilt worden. Durch die Gesetze versucht der Gesetzgeber die Unternehmen aber auch finanziell zu entlasten und eine endgültige und auch verfassungskonforme Regelung vorweisen zu können. Ob dies mit der Neuregelung auch der Fall ist, wird die Finanzgerichte gegebenenfalls erneut beschäftigen.

Ziel muss es aus steuerrechtlicher Sicht immer eine Verringerung oder gar Vermeidung von Schenkungsteuer bzw. Erbschaftsteuer sein.

Durch die Regelungen der beiden Steuerarten Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in einem Gesetz sieht man die enge Verknüpfung. Besteuert werden sowohl ein Erwerb von Todes wegen, also die Erbschaft, als auch Schenkungen zu Lebzeiten. Innerhalb eine Frist von 10 Jahren kann daher auch eine gemeinsame Besteuerung von mehrern Vorgängen stattfinden, sogenannte Vorerwerbe, die gemeinsam zu berücksichtigen sind.

Viele Probleme lassen sich bei der Vermögensübertragung vermeiden, wenn rechtzeitig der Weg zum im Steuerrecht kundigen Rechtsanwalt oder (Steuer-)Berater gesucht wird. Hier stehen wir Ihnen für die steuerliche und finanzielle Planung gerne zur Verfügung. Für die Beurkundung z.B. eines Testamentes oder Erbvertrages können wir Ihnen auch – falls dies im Einzelfall nötig ist – einen weiteren Berater, insbesonder Notar, empfehlen.

Was wir für Sie leisten:

  • Abgabe von Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen beim Finanzamt
  • Prüfung und ggf. Vornahme von Bewertung von Immobilien und Unternehmen für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
  • Einspruch gegen Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide des Finanzamtes sowie Vertretung vor dem Finanzgericht
  • Gestaltung von steueroptimierten Testamenten
  • Gestaltungen zur Optimierung zum Beispiel im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkungen.
  • Umfassende Beratung im Umfeld der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer wie z.B. im Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Schenkungsrecht
  • Vermittlung zu Notaren bzw. weiteren Beratern.

Weitere Tätigkeitsfelder im Steuerrecht

  • Laufende steuerliche Beratung und Steuerfestsetzung
  • Abrechnung Ihrer Mitarbeiter / Lohnbuchhaltung / Personalbuchhaltung
  • private Steuererklärungen
  • Steuererklärung für Freiberufler
  • Steuererklärungen für Kleingewerbetreibende
  • Steuererklärungen für Gewerbetreibende und Unternehmen
  • Erbschaft- und Schenkungssteuer
  • Existenzgründung
  • Umsatzsteuer
  • Kindergeld
  • Grundsteuer

Steuerrecht-Neuigkeiten

klicken Sie hier für unsere aktuellen steuerrechtlichen Nachrichten

Umfassende Beratung auch im Steuerumfeld in verwandten Rechtsgebieten

Als umfassender Berater bieten wir Ihnen auch Lösungen in den steuerrechtlichen Schnittstellen wie Arbeitsrecht, Sozialrecht inkl Sozialversicherungsrecht, Versicherungsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht.