Ihr Anwalt im Steuerrecht – Thomas G. Schem

Laufende steuerliche Beratung und Steuerfestsetzung
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei den Finanzbehörden, Finanzgerichten, Sozialversicherungsträgern und auch Verwaltungsgerichten in Steuerverfahren, Sozialversicherungsangelegenheiten oder Abgabenangelegenheiten. Wir vertreten zu bekannten Steuerarten wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer oder auch zu weniger geläufigen Steuerarten wie Grunderwerbsteuer, Schenkungssteuer und Biersteuer (wenn auch zu letztgenannter bisher leider noch kein Fall in der Kanzlei vorlag). Wir beraten und vertreten vor und nach dem Erhalt eines Steuerbescheides, einer Aufforderung Steuernachzahlung oder einer anderen Art der Steuerfestsetzung. Auch Jahresabschluss, Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung zählen dabei zu unseren Leistungen. Dem Anwalt im Steuerrecht stehen in der Steuerberatung nach § 3 StBerG die gleichen Befugnisse wie dem Steuerberater zu. Daneben sind wir als Anwälte auch befugt, Angelegenheiten für Sie wahrzunehmen, die ein Steuerberater nicht darf. Nur ein Beispiel ist die gerichtliche Vertretung der steuerlich relevanten Anerkennung eines Grades der Behinderung.Beispiele unserer Tätigkeitsfelder im Steuerrecht
Abrechnung Ihrer Mitarbeiter / Lohnbuchhaltung
Als Besonderheit für eine Anwaltskanzlei bieten wir auch an, die Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen oder Ihre Firma zu übernehmen. Wir führen die kontinuierliche Personalbuchhaltung mit den dazugehörigen Tätigkeiten wie Meldungen bei Sozialversicherungsbehörden, Unfallversicherungsträgern und selbstverständlich dem Finanzamt bei Lohnsteuervoranmeldungen.private Steuererklärungen
Die jährliche Abgabe der Einkommensteuererklärung ist im privaten Bereich oftmals zwar nicht vorgeschrieben, aber lohnenswert, insbesondere für Angestellte, die monatlich Lohnsteuer zahlen und mit entsprechenden Werbungskosten eine Rückerstattung erwirken können. Auch wenn es um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Kapitalvermögen geht, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Steuererklärung für Freiberufler
Gerade für Freiberufler ist Zeit das höchste Gut. Deswegen beraten wir schnell, unkompliziert und auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten und können Sie bei der Steuererklärung für Ihre Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit unterstützen.Steuererklärungen für Kleingewerbetreibende
Häufig werden die Verluste von Kleingewerbetreibenden vom Finanzamt mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht anerkannt. Die ist in der Regel bei einem mehrjährigen Verlustvortrag der Fall. Hier wird eine Bewertung der Gewinnerzielungsabsicht relevant, bei der wir Sie gerne gegenüber dem Finanzamt unterstützen. Auch in andere spezielle Fragen von kleinen Unternehmen, z.B. der Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer, können wir Sie beraten.Steuererklärungen für Gewerbetreibende und Unternehmen
Sowohl für kleine wie mittelgroße Unternehmen sind wir in der Lage, unsere Leistungen anzubieten. Egal ob gesonderte und einheitliche Feststellung, Gewerbesteuererklärung oder Körperschaftssteuer. Entscheidend ist die Möglichkeit z.B. Betriebsausgaben geltend zu machen, um die Steuerlast zu senken. Derartige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten oder z.B. die Übernahme auch Ihrer Finanzbuchhaltung werden wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen.Erbschaft- und Schenkungssteuer
Wir unterstützen Sie darin Ihren Nachlass steueroptimal zu sichern. Wir beraten Privatpersonen in schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten sowie Unternehmen über organisatorische und steuerliche Konsequenzen der Unternehmensnachfolge. Auch in Gestaltungsfragen Ihrer letztwilligen Verfügung unter steuerlichen Gesichtspunkten sind wir kompetenter Ansprechpartner. …lesen Sie hier zum Thema Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer.
Existenzgründung
Wir sind für Sie von Anfang an da. Und bis zum Schluss.Umsatzsteuer
Bei der Umsatzsteuer dreht sich das Karussell schneller als bei der Einkommensteuer, da hier in der Regel eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden muss. Selbstverständlich ist auch dies eine unserer Leistungen.Kindergeld
Das Kindergeld, welches von der Familienkasse ausgezahlt wird, sehen viele im Sozialrecht. Tatsächlich ist es zumeist eine steuerrechtliche Angelegenheit und nur in Ausnahmefällen eine aus dem Sozialrecht. Wir beraten Sie nicht nur zu den Themen rückwirkende Antragstellung und bei Rückforderungen der Familienkasse. …lesen Sie hier zum Thema Kindergeld.Grundsteuer
Im Bereich der Grundsteuer spielt neben dem Steuerrecht auch das Verwaltungsrecht eine Rolle, da die Grundsteuerfestsetzung durch die jeweilige Gemeinde bzw. Stadt erfolgt. Ob die oftmals rückwirkende Festsetzung rechtswidrig oder verjährt ist oder Sie als neuer Eigentümer eines mit Grundsteuer belasteten Grundstückes durch einen Duldungsbescheid in Anspruch genommen werden können, klären wir gerne für Sie.Tätigkeitsfelder im Steuerrecht in der Übersicht
- Laufende steuerliche Beratung und Steuerfestsetzung
- Abrechnung Ihrer Mitarbeiter / Lohnbuchhaltung / Personalbuchhaltung
- private Steuererklärungen
- Steuererklärung für Freiberufler
- Steuererklärungen für Kleingewerbetreibende
- Steuererklärungen für Gewerbetreibende und Unternehmen
- Erbschaft- und Schenkungssteuer
- Existenzgründung
- Umsatzsteuer
- Kindergeld
- Grundsteuer