Rechtsanwalt Thomas G. Schem

Wir vertreten Sie kompetent gerichtlich und außergerichtlich im Erbrecht bzw. Erbschaftsteuerrecht.

Rechtsthemen im Erbrecht

Im Erbrecht geht es um juristische Umstände, die mit dem Tod eines Menschen eintreten oder zu regeln sind. Das deutsche Gesetz sieht eine Gesamtrechtsnachfolge vor, die automatisch im Zeitpunkt des Todes eintritt.

Die gesetzliche Regelung entspricht nicht immer dem wirklichen Willen des Erblassers, weswegen ein Erblasser Verfügungen von Todes treffen kann, also z.B. ein Testament errichten oder einen Erbvertrag schließen. Hierin können letztwillige Verfügungen getroffen werden, insbesondere

  • Erbeinsetzung,
  • Enterbung,
  • Vermächtnisse,
  • Auflagen,
  • Teilungsanordnungen,
  • Anordnung der Testamentsvollstreckung
  • Pflichtteilsentziehung und -beschränkung
  • Wahl des anzuwendenden Rechts

Im Rahmen einer der Erfolge sind viele Aspekte zu beachten, wir möchten hier einige auszugsweise nennen, zu denen wir Sie gerne unterstützen:

  • internationale Fragestellungen, z.B. Vermögen im Ausland
  • Beantragung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses
  • Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
  • Anfechtung eines Testamentes oder Erbvertrages
  • Durchsetzung oder Abwehr eines erbrechtlichen Anspruches am Nachlassgericht
  • Erbunwürdigkeit
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Behindertentestament
  • Erbschaft bei Bezug von Sozialleistungen
  • Schenkungsrückforderung durch das Sozialamt
  • vorweggenommene Erbfolge & Schenkung zu Lebzeiten
  • Ehegattentestamet und Gestatungen wie z.B. das Berliner Testament mit oder ohne einer Wiederverheiratungsklausel
  • Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch
  • Auszahlung von Lebensversicherungen oder Bankguthaben
  • Digitaler Nachlass, z.B. Accounts auf Social Media
  • Patienten­verfügung, Betreuungsverfügung & Vorsorge­vollmacht
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Erbschaftsteuer

Von Bedeutung für die erbrechtliche Gestaltung ist neben vielem oft auch die Erbschaftsteuer, die zu beachten ist. Wir beraten hier oder geben auch die Erbschaftsteuererklärung ab. Hierzu lesen Sie gerne unserer separate Seite zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im Bereich Steuerrecht.

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