Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt

Viele Erwerbstätige verfügen über eine Berufsunfähigkeitsversicherung („BU-Versicherung“). Mit dieser Versicherung fühlen sie sich für den Fall des Nachlassens ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit finanziell abgesichert. Diese Absicherung lassen sich die Versicherer auch mit hohen Prämien vergüten. Umso irritierter sind die Betroffenen, wenn die Versicherung im Versicherungsfall nicht zahlen will.

Welche Gründe nennt der Versicherer für die Ablehnung der Berufsunfähigkeit?

Die Ablehnungsgründe der Versicherer sind vielfältig. Am häufigsten wird angezweifelt, dass der Versicherte für mindestens 6 Monate zu 50 % außerstande sei, in seinem zuletzt ausgeübten Beruf tätig zu sein. Die Versicherungen berufen sich dabei in der Regel auf hausinterne Gutachter, die eine entsprechende Leistungsfähigkeit des Versicherten bescheinigen. Gelegentlich wird auch behauptet, die Berufsunfähigkeit gehe auf eine bei Versicherungsvertragsschuss verschwiegene Vorerkrankung zurück und daher wird von der Versicherung der Vertrag angefochten oder der Rücktritt erklärt. Schließlich verweisen Versicherungen den Versicherten auch gerne auf eine andere berufliche Tätigkeit, die angeblich noch ausgeübt werden könne.

Lehnt die Versicherung eine Berufsunfähigkeit ab, stehen die Betroffenen häufig vor der schwierigen Frage, ob die Ablehnung begründet ist oder die Versicherung einfach nur versucht, sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen. Ein Anwalt kann hier helfen, die Ablehnungsgründe anhand des tatsächlichen Sachverhalts und der Rechtslage zu überprüfen.

Was tun bei einer Ablehnung der Berufsunfähigkeit durch die Versicherung?

Herr Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt aus Wiesbaden beobachtet immer wieder, dass Versicherer eine Ablehnung auf unsicherer Grundlage erklären und die Ablehnungsgründe häufig nicht ganz so eindeutig vorliegen, wie von der Versicherung zunächst behauptet. Gerade wenn es um die Frage des beruflichen Restleistungsvermögens geht, haben Versicherer einen weiten Ermessensspielraum, den sie gerne zuungunsten ihrer Versicherten ausschöpfen. In solchen Fällen macht es Sinn, sich nochmals an die Versicherung zu wenden und mit sachlichen Argumenten die Ablehnungsgründe zu widerlegen. Die Versicherer sind in der Regel durchaus zugänglich für einen sachlichen Diskurs über das Vorliegen eines Versicherungsfalls. In Zweifelsfällen kann auch eine Einigung (Vergleich) mit der Versicherung angestrebt werden, wonach zur Vermeidung eines Rechtstreits zumindest eine Teilrente gezahlt wird. Zur Unterbreitung eines Angebots bzw. zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung wird ein Anwalt unter Umständen sogar raten, wenn der Ausgang eines alternativen Gerichtsverfahrens nach seiner Einschätzung ungewiss bzw. nicht sicher erfolgversprechend ist.

Sollte es im Rahmen der außergerichtlichen Korrespondenz weder zu einem Anerkenntnis des Versicherers noch zu einem annahmefähigen Vergleich kommen, bleibt letztlich nur noch der Gang zu Gericht. Dort wird dann abschließend geklärt werden, ob die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden muss. Wichtig ist, dass im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bei einer Beweiserhebung nicht mehr die versicherungseigenen Gutachter bestellt werden, sondern neutrale Gerichtsgutachter. Diese neutralen Gutachten fallen nicht selten ganz anders aus als die hauseigenen der Versicherungsgesellschaften. Dennoch müssen die Chancen und Risiken eines Rechtsstreits mit der Versicherung natürlich im Vorfeld sorgfältig abgewogen werden, wie Herr Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei PSS Rechtsanwälte berichtet. Die im Versicherungsrecht tätige Kanzlei PSS Rechtsanwälte aus Wiesbaden unterstützt Versicherungsnehmer bei der schwierigen Frage der richtigen Vorgehensweise gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung.