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Auf ebay stehen regelmäßig auch seltsame und kuriose Dinge zum Verkauf. So wurden schon „ein imaginärer Freund“, „eine handgefertigte Ritterrüstung für Meerschweinchen“ oder „Lady Gagas Plastik-Fingernagel“ bei ebay angeboten. Aber auch ganz profane Dinge wie die neue Playstation 5 (PS5) kann man über ebay erwerben. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage und geringen Verfügbarkeit reisen sich die Bieter um die PS5 und bieten horrende Preise. Wir sind auf eine Masche im Zusammenhang mit der Originalverpackung und der Playstation 5 aufmerksam gemacht worden, die nicht neu ist.

Kommt bei all den aktuell auf ebay angebotenen Artikeln dann wirklich eine Playstation 5 nach Hause?

Vorsicht beim Hinweis „Originalverpackung“ und „OVP“

Wenn im Angebot von OVP oder Originalverpackung gesprochen wird, ist dies im Normalfall ein gutes Zeichen, da damit meist auch zum Ausdruck gebracht werden soll, dass die Ware ebenfalls neuwertig ist und in der Verpackung enthalten ist.

In einigen Fällen wird allerdings nur die Originalverpackung („OVP“) der Playstation 5, nicht aber der Inhalt angeboten, beispielweise hier: „Sony PlayStation 5 Disc Edition Weiß – Nur Originalverpackung“. Auf das verlinkte Angebot sind Stand jetzt bereits 30 Gebote eingegangen und der Betrag liegt bereits bei schwindelerregenden 505,- € noch knapp 22 Stunden vor Auktionsende. Wohlgemerkt nur für eine Verpackung! Mit diesen Lockangeboten wollen einige Verkäufer offenbar Kohle machen.

Rechtliche Konsequenzen beim Kauf nur der Originalverpackung auf ebay

Grundsätzlich steht es jedermann frei, die Originalverpackung von Artikeln zu verkaufen. Dies kann auch vom Käufer sogar bei bestimmten Sammlerobjekten gewünscht sein, um z.B. eine Sammlung zu komplettieren. In der Regel will der Käufer aber nicht die Verpackung, sondern den Inhalt. Was der Käufer genau erworben hat, muss im Einzelfall geprüft werden. Auch die Artikelbeschreibung, die Besonderheiten der Angebotsformate und eventuell vor Angebotsende ausgetauschte Chat-Nachrichten auf ebay sind heranzuziehen.

Vielleicht kommt ein Gericht dann durch juristische Auslegung des Angebotes zu dem Schluss, dass nicht nur die Originalverpackung, sondern auch deren Inhalt verkauft wurde. In diesem erfreulichen Fall können Sie als Käufer dann auch die gewünschte Ware fordern. So einfach ist es aber oft nicht.

Möglicherweise hat der Verkäufer sein Angebot so stark verschleiert, dass es erst auffällt, dass man nur die Originalverpackung und nicht die gewünschte Ware erworben hat. Hierbei könnte es sich also um einen Irrtum beim Käufer gehandelt haben. In diesem Fall könnte eine Anfechtung des Kaufs erfolgreich sein. Ob dies die richtige Maßnahme ist, muss schnell geprüft werden, da eine Anfechtung wegen Irrtums nach § 121 BGB unverzüglich erfolgen muss.

Im Extremfall liegt auch eine arglistige Täuschung mit Betrugsabsicht durch den Verkäufer vor. Im Falle des Betrugsverdachtes sollte auch ebay kontaktiert werden und gegebenenfalls eine Strafanzeige bei der Polizei gemacht werden.

Der Einwand des Wuchers, also dass die Originalverpackung viel zu teuer verkauft wurde, ist auf einer Plattform wie ebay im Auktionsformat allerdings schwierig, gerichtlich durchzusetzen. Denn das Gebot hat man als Bieter ja selbst abgegeben und konnte so den Preis selbst bis zu einer Höchstgrenze festlegen.

Ein Widerrufsrecht besteht nach bei einem Kauf über die Plattform ebay im Auktionsformat von Privatanbietern in der Regel nicht. Sollte ein gewerblicher Anbieter über die Sofort-Kauf-Funktion waren angeboten haben, schaut es besser aus. Hier steht im Normalfall gesetzlich ein 14-tägiges oder auf ebay von sehr vielen auf 1 Monat verlängertes Widerrufsrecht zur Verfügung.

Gebotsrücknahme auf ebay

Es gibt aber noch die Möglichkeit, ein Gebot bei Ebay zurückzunehmen. Hieran knüpft ebay allerdings Voraussetzungen, z.B. „Wenn noch 12 Stunden oder mehr bis zum Angebotsende verbleiben, können alle Ihre Gebote zurückgenommen werden.“ Die genauen und weiteren Bedingungen für die Gebotsrücknahme bei ebay.de sind hier zu finden.

Beratung vom Anwalt

Letztlich kommt es auf ebay auf den individuellen Fall an, da sich die Angebote stark unterscheiden. Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte mit Rechtsanwalt Schem berät und vertritt Käufer und Verkäufer bundesweit bei über ebay getätigten Verkäufen und im eCommerce. Rechtsanwalt Thomas G. Schem ist Partner der Kanzlei und Fachanwalt für IT-Recht.

Die Ansicht der KSA (Kansspelautoriteit), der Glücksspielbehörde der Niederlande, dass Lootboxen in Videogames illegales Glücksspiel darstellen können, wurde kürzlich in einem Urteil vom 29.10.2020 bestätigt, so dass der Spielekonzern EA Änderungen an seinem Spiel FIFA 21 im „Ultimate Team“-Modus vornehmen muss, um empfindliche Strafzahlungen zu vermeiden.

Was sind Lootboxen?

Lootboxen sind virtuelle Rubellose. Diese können oftmals gegen Echtgeld erworben werden und enthalten per Zufall generierte Spielgegenstände in Videospielen.

Warum werden Lootboxen jetzt im Ausland als Glücksspiel angesehen?

Die Debatte darüber, ob Lootboxen innerhalb von Videogames (illegales) Glücksspiel darstellen, ist nicht neu. In Belgien zum Beispiel sind bestimmte Lootbox-Systeme bereits seit 2019 verboten, in Japan sogar schon seit 2012.

Maßgeblich dafür, dass auch das 2018 von der niederländischen KSA beauftragte Gutachten bei einigen Lootbox-Systemen in verschiedenen Spielen zu dem Schluss kam, dass es sich um Glücksspiel innerhalb des Spiels handelt, waren vornehmlich Aspekte der Suchtgefährdung.

Bei Lootboxen, die oft auch gegen echtes Geld im Spiel erhältlich sind und über einen vom Spieler nicht beeinflussbaren Zufall bessere oder schlechtere virtuelle Wertgegenstände enthalten, wird gezielt der Wunsch befördert, Spielverbesserungen gegen (geringes) Geld zu erwerben, wenn sich z.B. wie bei FIFA21 der ersehnte Spitzenspieler in dem erworbenen Pack befindet.

Eine Garantie, ob der Spieler einen Gegenstand erhält, der für ihn wertvoll ist, besteht aber nicht. So werden mitunter Unsummen in den Kauf der „Schatztruhen“ investiert, um bei der nur geringen Chance, bestimmte Gegenstände zu erhalten, endlich Erfolg zu haben.

Dieser Anreiz, immer weiter zu investieren, bei der gleichzeitigen Möglichkeit eines (subjektiv empfundenen) Totalverlusts, ist dem psychologisch beobachtbaren Suchtverhalten beim Glücksspiel zumindest sehr ähnlich.

Das niederländische Urteil beruft sich bei seiner Begründung unter anderem auch auf den Jugendschutz, da junge Menschen und Kinder gerade häufig die Zielgruppe der Spiele, die solche Lootboxen enthalten, sind.

Gelten Lootboxen auch in Deutschland als illegales Glücksspiel? Kann man dagegen vorgehen?

Bislang gibt es in Deutschland keine bekannten Urteile gegen Spielehersteller wegen der Bereitstellung von Lootboxen. Das heißt allerdings nicht, dass solche in Zukunft völlig ausgeschlossen wären.

Probleme der deutschen Rechtsprechung stellen erstens die Glücksspielgesetzgebung an sich dar, da teils die relevante Glücksspiel-Definition auf die Lootbox-Mechaniken schwer anwendbar ist, zweitens die Regulierung insbesondere im Online-Bereich, mit der Sanktionen gegen Online-Glücksspiele faktisch kaum durchsetzbar sind, und drittens die oft fehlende Überprüfbarkeit nach Jugendschutzvorgaben bei Online-Spielen.

Gerade bei nicht nur online vertriebenen Spielen (also z.B. auf CD/DVD) besteht allerdings die Möglichkeit, dass Bestimmungen des JuSchG greifen und eine Überprüfung des Lootbox-Teilspiels unter bestimmten Kriterien zu einer Einstufung des gesamten Spiels als „Spiel mit Gewinnmöglichkeit“ führt, an dem Jugendliche und Kinder nicht teilnehmen dürfen.

Nicht jede Lootbox-Mechanik innerhalb eines Spiels läuft Gefahr, dass das Spiel als Glücksspiel-Produkt eingestuft werden muss. Rechtlich bedeutsame Aspekte bilden bei der Beurteilung der verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten von Lootboxen unter anderem die Möglichkeit, diese auch durch vermehrtes Spielen (z.B. als Drop) zu erhalten, ob der Preis in Echtgeld eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreitet, ob die Gegenstände nur einen rein virtuellen Wert aufweisen oder auch gegen Echtgeld wieder gehandelt werden können usw.

Auch die Art und der Umfang der Bewerbung von In-App-Käufen kann dabei entscheidend sein.

Was muss man als Spieleentwickler beachten?

Insbesondere wettbewerbsrechtliche Maßnahmen wie eine Abmahnung durch Konkurrenten sind denkbar, aber auch aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch die derzeit (noch?) für das Glücksspiel zuständigen Behörden der Bundesländer.

Eine rechtliche Beratung zur Implementierung einer Lootbox-Funktion ist bei der Spieleentwicklung daher sicher empfehlenswert.

Kann ich als Spieler mein Geld für eine Lootbox zurückverlangen?

Ein Rückforderungsanspruch für das ausgegebene Geld ist durchaus denkbar. Insbesondere bei Minderjährigen und größeren Geldsummen könnte im Einzelfall ein solcher Anspruch auch unabhängig vom Vorliegen eines Glückspiels gegeben sein. Und wenn es sich im Sinne der deutschen Vorschriften im Einzelfall um Glücksspiel handelt, dann könnte das Geschäft sittenwidrig oder sonst nichtig sein, nach dem das ausgegebene Geld zurückverlangt werden kann.

Sie haben Fragen zum Thema Lootboxen, Glücksspiel und Games?

Wir helfen Ihnen gerne! Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Schem berät und unterstützt Sie gerne.

Die „Schufa“ (Abk. für: „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“) ist eine in Wiesbaden ansässige Auskunftei, die Daten zu persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen ermittelt und speichert. Jeder bekommt dort Auskunft über die zu ihm gespeicherten Daten und kann ermitteln ob z.B. Negativ-Einträge in der Schufa vorliegen.

Kostenpflichtige Schufa-Auskunft

Diese Auskünfte lässt sich die Schufa am liebsten bezahlen, so gibt es mehrere kostenpflichtige Modelle (Stand heute: „SCHUFA-BonitätsAuskunft“, „meineSCHUFA kompakt“, „meineSCHUFA plus“ und „meineSCHUFA premium“). Das erstere ist ein Ausdruck, den Sie per Post bekommen und z.B. Ihrem Vermieter weiterreichen können. Die anderen drei sind jeweils eine Online-Schufa-Auskunft mit unterschiedlichem Leistungsspektrum, die monatlich zu bezahlen sind.

Kostenlose Schufa-Auskunft

Doch es gibt auch eine kostenlose Schufa-Auskunft: Diese ist auf der Startseite von meineschufa.de ganz unten. Optisch gut in den soganannten „Footer“ (unterster Teil der Website) eingebunden – man könnte auch versteckt sagen – findet man diese kostenlose Option sehr schwer, wenn man nicht direkt danach sucht. Sie finden Sie aktuell unter dem Namen „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“ auch unter dem Direktlink: https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3

Hilfe vom Fachanwalt

Haben Sie eine Schufa-Auskunft vorliegen, die fehlerhaft ist? Einen Negativ-Eintrag, der längst erledigt sein müsste? Eine Eintragung aus einem Schuldnerverzeichniss mit einer vollkommen unbekannten langen Nummer? Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte hilft Ihnen im Bereich Datenschutz und Schufa. Fachanwalt für IT-Recht Thomas G. Schem betreut regelmäßig Fälle als Anwalt gegen die Schufa und prüft für Sie, ob die Schufa oder ein Unternehmen, welches den Schufa-Eintrag veranlasst hat, einen Fehler gemacht hat.

Abmahnung im Datenschutzrecht: Die IGD Interessensgemeinschaft Datenschutz e.V., die erst am 06. März 2019 ins Vereinsregister Potsdam eingetragen wurde und in Ludwigsfelde Ihren Sitz hat, mahnt bereits nach wenigen Tagen Ihrer Existenz wegen Datenschutzverstößen ab.

Abgemahnt werden Websitenbetreiber, die ein Kontaktformular bereitstellen und dies nicht per SSL-Verschlüsselung gesichert ist. Der Vorwurf ist: Die fehlende Verschlüsselung entspräche nicht dem nach Stand der Technik erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen an ein Kontaktformular.

Gefordert werden Ersatz der Kosten sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Fraglich ist hier jedoch schon die Berechtigung des Vereins, überhaupt rechtsgültig Abmahnungen verschicken zu dürfen. Der Verein könnte als Verband im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG gelten. Diese Ansprüche abzumahnen steht nach dieser Vorschrift „rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, wenn sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt“ zu. Dies sollte derzeit angezweifelt werden, da nicht ersichtlich ist, ob überhaupt eine Mehrzahl von Unternehmern dem Verein angehören.

Auch inhaltlich ist die Abmahnung fraglich. Selbst wenn man einen Verstoß gegen Datenschutzrecht eingestehen würde, ist derzeit unklar, ob dieser überhaupt im Rahmen des Wettbewerbsrechts abgemahnt werden kann. Die Rechtsprechung ist hier noch im Entstehen und es gibt Urteile, die eine solche Abmahnmöglichkeit verneinen.

Empfehlung: Die strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden, da hierbei vierstellige Vertragsstrafen entstehen können. Lassen Sie sich hier von einem Spezialisten beraten. Rechtsanwalt Schem ist Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK) und vertritt Sie bundesweit bei Abmahnungen im Bereich Datenschutz. Er steht telefonisch unter 0611 15753540 oder per Mail gerne zur Verfügung.

Relevante Vorschriften: Art. 25 Abs. 1 DSGVO, Art. 32 Abs. 1 Hs. 2 lit. a) DSGVO, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG

Die Hemmschwelle für viele Nutzer von sozialen Netzwerken wie Facebook ist sehr gering. Schnell ist ein Beitrag verfasst und an die Facebook-Pinnwand eines anderen gepostet. Dieser wird vielfach gelesen und verbreitet sich im gesamten Bekannten- und Freundeskreis.

Oft haben solche Beiträge aber ehrverletzende oder beleidigende Aussagen zum Inhalt. Sie zielen darauf ab, andere in Ihrem Ruf zu schädigen oder lügen zu verbreiten.

In einem solchen Fall wird das Persönlichkeitsrecht des Opfers mit Füßen getreten. Das Opfer einer Beleidigung, Verleundung oder üblen Nachrede hat aber viele Möglichkeiten, sich zu wehren. Neben der strafrechtlichen Verfolgung durch eine Anzeige bei der Polizei kann auch zivilrechtlich vorgegangen werden. Insbesondere eine anwaltliche Abmahnung zeigt häufig Wirkung beim Verfasser der Beleidigung. In einer solchen Abmahnung wegen einer Beleidigung auf Facebook werden umfangreiche Ansprüche geltend gemacht. Insbesondere ein Unterlassungsanspruch durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ein Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten, die ein Rechtsverletzer ebenfalls zu tragen hat. In bestimmten Fällen können auch Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadensersatz, Widerruf oder Gegendarstellung in Betracht kommen. Auch gegen Facebook direkt bestehen möglicherweise Ansprüche aus der sogenannten Störerhaftung.

Es emfiehlt sich bei einer unwahren Behauptung oder ehrverletzenden Äußerung auf Facebook eine schnellstmögliche Vorgehensweise, da sich die Beitrag schnell weiter verbreiten und ein Ruf schnell Schaden nimmt, insbesondere, wenn es an Dritte wie den Arbeitgeber, Arbeitskollegen, Geschäftspartner oder Kunden gelangt.

Ob im Einzelfall eine Abmahnung und die Durchsetzung Ihres Persönlichkeitsrechts möglich ist, überprüft Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Thomas G. Schem gerne für Sie.

Wir gratulieren Herrn Rechtsanwalt Schem, der am 16. Januar 2019 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main „aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen“ die Befugnis verliehen bekam, die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht oder kurz Fachanwalt für IT-Recht zu führen.

Bereits im September 2018 lies er sich zum Datenschutzbeauftragten (IHK) fortbilden und zertifizieren und führt die Ausrichtung seiner Tätigkeit mit dem Erwerb des Fachanwaltstitels im IT-Recht, dem auch das Datenschutzrecht untergeordnet ist, fort.

Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte aus Wiesbaden besteht damit nunmehr aus zwei Fachanwälten und spezialisiert sich zunehmend. Insgesamt haben die Rechtsanwälte der Kanzlei nun in sechs Rechtsbereichen (Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, IT-Recht und Gewerblicher Rechtschutz) die theoretische Fachanwaltsausbildung absolviert bzw. absolvieren diese und führen zwei Fachanwaltstitel (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für IT-Recht).

Gelegentlich greifen Gläubiger zu ausgefallenen Mitteln, um ihre Forderungen durchzusetzen, wie etwa in einem Fall vor dem OLG Celle (Urteil vom 19. Dezember 2013, Az. 13 U 64/13). In diesem Fall hatte ein Inkassounternehmen einem säumigen Schuldner mit einer Datenübermittlung an die Schufa (SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden) mit Sitz in Wiesbaden gedroht, sofern nicht zeitnah eine Zahlung auf die „letzte“ Mahnung erfolge. Zugleich wurde vom Inkassounternehmen darauf hingewiesen, dass eine Schufa-Meldung zu einer Verschlechterung der Bonität führen wird. Problematisch war allerdings, dass die Forderung zwischen den Parteien nicht unstreitig war. Voraussetzungen für eine Datenübermittlung an eine Auskunftei ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz nämlich unter anderem, dass die Forderung unstreitig ist oder rechtskräftig festgestellt wurde. Dies war im Fall des OLG Celle aber nicht der Fall. Die Drohung des Inkassounternehmens war also rechtswidrig.

Im Ergebnis wurde das Inkassounternehmen auf Unterlassung rechtswidrigen Schufa-Drohungen und Übernahme der Prozesskosten verurteilt, da die Drohung eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Schuldners darstellt.

Herr Rechtsanwalt Schem aus Wiesbaden begrüßt diese Entscheidung. In seiner anwaltlichen Praxis begegnen ihm immer wieder Rechnungen und Mahnungen von Gläubigern, die unter dem Druck einer „Schufa-Meldung“ versuchen, ihre Forderungen auf unlautere Weise durchzusetzen. Betroffene, die Rechnungen mit entsprechenden Drohungen erhalten, sollten sich daher an einen erfahrenen Anwalt wenden, wenn sie den Verdacht haben, dass hier ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz gegeben sein könnte. Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte vertritt Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet, die von derart rechtswidrigen Schufa-Drohungen betroffen sind. Je nach Lage des Falles unterstützt Sie hier innerhalb der Kanzlei gerne Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Perabo-Schmidt oder der im IT-Recht erfahrene Rechtsanwalt Schem.

Falls Sie bereits einen negativen Schufa-Eintrag bekommen haben, finden Sie weitere Informationen hier: http://www.internetrecht-wiesbaden.de/anwalt/negativer-schufa-eintrag/

Wer geschäftlich ein offenes WLAN betreibt, haftet zunächst nicht für die über sein Netz vorgenommenen illegalen Downloads durch Dritte. Zu entscheiden hatte dies der Europäische Gerichtshof (EuGH) zum Aktenzeichen C-484/14 über eine Vorlage des Landgerichts München I, wo es um eine Schadenersatzklage eines Urheberrechtinhabers ging.

Im Fall betrieb ein Geschäftsinhaber ein kostenloses und öffentlich zugängliches WLAN (Funknetz). Über dieses wurde ein illegaler Download eines Musikstückes vorgenommen. Im vom Rechteinhaber eingeleitetem Verfahren wurde festgestellt, dass der Betreiber des Funknetzes den Download nicht selbst vorgenommen hatte. Fraglich war also, ob er dennoch gegenüber dem Urheberrechtinhaber für den Download haftet, da er das WLAN nicht abgesichert hatte. Dies, so urteilte der EuGH, ist dann nicht der Fall, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Der WLAN-Betreiber hat den Download weder selbst veranlasst noch den Adressaten der Übertragung ausgewählt noch die übermittelten Informationen ausgewählt. Da im vorgelegten Fall diese negativen Voraussetzungen vorlagen, wurden Schadenersatzansprüche des Urheberrechtinhabers dem Grunde nach abgelehnt.

Zugleich zeigte der EuGH betroffenen Urheberrechtinhabers die Möglichkeit zur Wahrung ihrer Rechte auf: Sie können WLAN-Betreibern bei nachgewiesenen Urheberrechtsverletzungen über das von diesen angebotene öffentliche WLAN durch die zuständigen Behörden auftragen lassen, das Funknetzwerk mittels eines Passworts zu sichern. Das Passwort dürfe dann auch nur an Personen vergeben werden, die ihre Identität offenbaren, also eine Rückverfolgung gewährleistet ist. Ohne eine solche vorhergehende Anordnung kann der Urheberrechtsinhaber eines geschützten Werkes (Film, Musik etc.), welches gedownloadet wurde, gegenüber dem Anbieter eines öffentlichen Funknetzes keine Kosten für Schadensersatz des illegalen Downloads geltend machen. Auch sei es nicht mit dem Recht der Internetnutzer auf Informationsfreiheit und der Richtlinie 2000/31/EG zu vereinbaren, dass das Funknetz vollständig abgeschaltet werde oder die übermittelten Daten überwacht werden.

Tipp vom Anwalt

Aber: Eine große Hilfe ist dies für WLAN-Betreiber nicht. Denn wer geschäftlich ein Funknetz betreibt, dem ist zu raten, keine öffentlich zugänglichen Funknetze zu betreiben, da nun die neu aufgezeigten Rechte sicherlich von Kanzleien genutzt werden. Das bedeutet, dass die hierauf gerichteten Unterlassungsansprüche und Abmahnungen wohl Kosten für den WLAN-Betreiber verursachen und durchgesetzt werden können. Insoweit kann Funknetzbetreibern sicherheitshalber nur geraten werden  von sich aus tätig zu werden.
Apropos: Private WLAN-Betreiber werden sich auf dieses Urteil wohl nicht berufen können…

Anwalt Thomas G. Schem aus Wiesbaden ist im Internetrecht und Urheberrecht tätig, vertritt Anschlussinhaber und Hotspot-Betreiber und steht Ihnen kompetent auch im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.