Aktuelles über die Kanzlei PSS Rechtsanwälte in Wiesbaden

In einem von Rechtsanwalt Schem geführten Verfahren hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20.02.2025 (Az. III R 10/24) eine wichtige Entscheidung zur Abzweigung von Kindergeld an das Kind getroffen. Im zugrunde liegenden Fall hatte die Familienkasse das Kindergeld für das volljährige Kind ab April 2021 auf dessen Antrag hin direkt an diesen ausgezahlt und damit nicht mehr an das Elternteil.

Unsere Mandantin hatte sich gegen den Bescheid der Familienkasse zur Wehr gesetzt, da ihr Sohn – nach den Feststellungen des Finanzgerichts München bereits wegen ausreichender Ausbildungsvergütung und Erhalt eines Stipendium, welche den Unterhaltsbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle überschreite, – nicht bedürftig war und somit auch nicht unterhaltsberechtigt im Sinne des § 1602 Abs. 1 BGB. Auf ein zweckgebunden für die Ausbildung zur Verfügung stehendes Vermögen kam es dem Finanzgericht dabei nicht an. Eine gesetzliche Unterhaltspflicht der Klägerin bestand daher jedenfalls nicht.

Das in erster Instanz zuständige Finanzgericht München (Az. 10 K 508/22) hatte die Klage zunächst abgewiesen. Es hatte sich damit auch gegen die Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 07.04.2016, Az. 16 K 1697/15 Kg gewandt. Das Finanzgericht München hielt z.B. den Einwand der Klägerin, dass sie und ihr Ehemann bei der Einkommensteuer dennoch so behandelt würden, als sei ihnen das Kindergeld zugeflossen, für nicht durchgreifend. Das Finanzgericht war zwar der Auffassung, dass das Gesetz selbst eine Abzweigung bei fehlender Bedürftigkeit des Kindes eigentlich nicht vorsehe, aber eine analoge Anwendung der Vorschriften eine Abzweigung von Kindergeld in einem solchen Fall erlaube.

Der Fall hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung und klärt eine bisher innerhalb der Finanzgerichtsbarkeit nicht einheitlich beantwortete Rechtsfrage.

Der BFH gab der Revision unserer Mandantin bereits im Februar statt und legte nun die Gründe der Entscheidung offen. Der BFH entschied in der Sache selbst und stellte klar, dass eine Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG bei fehlender Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes unzulässig ist, da es in dieser Konstellation an einer planwidrigen Regelungslücke des Gesetzgebers fehle. Die Revision war daher erfolgreich, das Urteil des Finanzgerichts München und die Abzweigungsentscheidung der Familienkasse wurden aufgehoben.

Wir freuen uns, unsere Mandantin in diesem Verfahren erfolgreich vertreten zu haben.

Wir gratulieren Herrn Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt! Er bekam am 18. Juli 2023 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main „aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen“ die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Versicherungsrecht zu führen.

Für das Fachgebiet Versicherungsrecht erbrachte Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt den Nachweis besonderer Kenntnisse in verschiedenen Bereichen des Versicherungsrechts. Dies umfasste Kenntnisse im Sachversicherungsrecht (z.B. im Recht der Fahrzeugversicherung, Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung), dem Recht der privaten Personenversicherung (z.B.im Recht der privaten Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, privaten Unfallversicherung und Lebensversicherung), dem Haftpflichtversicherungsrecht, dem Recht der Rechtsschutzversicherung sowie weiteren versicherungsrechtlichen Themengebieten.

Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt vertritt Sie bundesweit im Versicherungsrecht.

Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte aus Wiesbaden besteht aus zwei Fachanwälten und spezialisiert sich zunehmend. Zusammen haben die Rechtsanwälte der Kanzlei in sieben Rechtsbereichen die theoretische Fachanwaltsausbildung erfolgreich absolviert. Diese Gebiete sind: Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, IT-Recht, Versicherungsrecht und Sozialrecht. Die beiden Fachanwälte führen fünf Fachanwaltstitel (Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für IT-Recht).

Wir gratulieren Herrn Rechtsanwalt Schem! Er bekam am 29. November 2022 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main „aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen“ die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht zu führen.

Für das Fachgebiet Steuerrecht erbrachte Rechtsanwalt Schem den Nachweis besonderer Kenntnisse in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts. Dies umfasste Kenntnisse in Buchführung und Bilanzwesen, dem Abgabenrecht, Bewertungsrecht, Einkommensteuerrecht, Körperschaftsteuerrecht, Gewerbesteuerrecht, Umsatzsteuerrecht, Grunderwerbsteuerrecht sowie Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.

Spezialisiert hat sich Rechtsanwalt Schem auf den Bereich des Kindergeldrechtes im Schnittstellenbereich zwischen Sozialrecht und Steuerrecht. Hier ist er bundesweit vor zahlreichen Finanzgerichten und auch dem Bundesfinanzhof tätig.

Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte aus Wiesbaden besteht aus zwei Fachanwälten und spezialisiert sich zunehmend. Insgesamt haben die Rechtsanwälte der Kanzlei in sechs Rechtsbereichen die theoretische Fachanwaltsausbildung erfolgreich absolviert. Diese Gebiete sind: Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, IT-Recht und Sozialrecht. Die beiden Fachanwälte führen vier Fachanwaltstitel (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für IT-Recht).

Wir gratulieren Herrn Rechtsanwalt Schem! Er bekam am 26. Oktober 2021 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main „aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen“ die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen.

Besonders spezialisiert hat sich Rechtsanwalt Schem auf den Bereich des Kindergeldrechtes im Schnittstellenbereich zwischen Sozialrecht und Steuerrecht. Für das Fachgebiet Sozialrecht erbrachte Rechtsanwalt Schem den Nachweis besonderer Kenntnisse in verschiedenen Bereichen des Sozialrechts. Dies umfasste das Sozialverfahrensrecht, das Sozialversicherungsrecht (insbesondere Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung), das Kindergeldrecht, das Elterngeldrecht, das Schwerbehindertenrecht, das Sozialhilferecht und das Ausbildungsförderungsrecht.

Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte aus Wiesbaden besteht aus zwei Fachanwälten und spezialisiert sich zunehmend. Insgesamt haben die Rechtsanwälte der Kanzlei nun in sechs Rechtsbereichen die theoretische Fachanwaltsausbildung erfolgreich absolviert. Diese Gebiete sind: Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, IT-Recht und Sozialrecht. Die beiden Fachanwälte führen drei Fachanwaltstitel (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für IT-Recht).

Beide Anwälte der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt sowie Rechtsanwalt Schem, sind seit kurzem berechtigt, die Prüfsiegel beziehungsweise Fortbildungszertifikate der Bundesrechtsanwaltskammer und der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zu führen.

Prüfsiegel der RAK FFM
Prüfsiegel der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

„Wer dieses Prüfsiegel vorweisen kann, der hat tatsächlich hart für seine Fortbildung gearbeitet. Er kann in besonderem Maße das Vertrauen der rechtsratsuchenden Verbraucher beanspruchen. Das von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main als Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehene amtliche Prüfsiegel „Fortbildungsnachweis“ wird jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren verliehen und muss dann neu erworben werden.“

https://www.rak-ffm.de/aus-fortbildung/rechtsanwaelte/amtliches-pruefsiegel/
Fortbildungszertifikat der BRAK
Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

„Damit fühlen sich Mandanten im Vertrauen in ihren Rechtsanwalt gestärkt, und potenzielle Auftraggeber erkennen sofort, dass sich dieser Rechtsanwalt besonders um seine Fortbildung bemüht.“

https://www.brak.de/fuer-anwaelte/qualitaet-durch-fortbildung/fortbildungszertifikat/

Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte ist seit dem 08.04.2019 in den neuen Kanzleiräumen in der Rathausstraße 60 in 65203 Wiesbaden-Biebrich erreichbar.

Die Kontaktdaten wie Telefonnummer, Faxnummer oder Emailadresse sind gleich gebleiben.

Wir gratulieren Herrn Rechtsanwalt Schem, der am 16. Januar 2019 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main „aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen“ die Befugnis verliehen bekam, die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht oder kurz Fachanwalt für IT-Recht zu führen.

Bereits im September 2018 lies er sich zum Datenschutzbeauftragten (IHK) fortbilden und zertifizieren und führt die Ausrichtung seiner Tätigkeit mit dem Erwerb des Fachanwaltstitels im IT-Recht, dem auch das Datenschutzrecht untergeordnet ist, fort.

Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte aus Wiesbaden besteht damit nunmehr aus zwei Fachanwälten und spezialisiert sich zunehmend. Insgesamt haben die Rechtsanwälte der Kanzlei nun in sechs Rechtsbereichen (Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, IT-Recht und Gewerblicher Rechtschutz) die theoretische Fachanwaltsausbildung absolviert bzw. absolvieren diese und führen zwei Fachanwaltstitel (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für IT-Recht).

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