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In den letzten Jahren wurde viel über die Widerruflichkeit von Immobiliendarlehensverträgen und die enormen Vorteile für betroffene Kunden berichtet. Was viele aber nicht wissen ist, dass auch Kfz-Finanzierungsverträge widerruflich sein können und im Falle eines erfolgreichen Widerrufs auch hier große finanzielle Vorteile auf die Kunden warten.

Was ist die Folge des Kfz-Finanzierungswiderrufs?

Gerade bezüglich der Volkswagenbank häufen sich in jüngerer Vergangenheit die Medienberichte, dass die Bank ihren Kunden zuweilen nicht alle notwendigen Informationen zum Widerrufsrecht vor Vertragsschluss richtig und vollständig zur Verfügung gestellt hat. Dies kann dazu führen, dass die zwei Wochen andauernde Widerrufsfrist für das Darlehen gar nicht zu laufen begonnen hat und der Finanzierungsvertrag auch heute noch widerruflich sein kann.

Käufer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda, die eine Finanzierung über die VW-Bank vorgenommen haben, sollten ihren Vertrag daher durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Ist ein Widerruf nämlich möglich, so steht dem Käufer als Folge der wirksamen Ausübung des Widerrufsrechts ein Anspruch auf Rückgewähr seiner Anzahlung sowie der geleisteten Darlehensraten zu. Im Gegenzug kann das Fahrzeug zurückgegeben werden.

Nutzungsersatz für das Fahrzeug?

Allerdings muss sich der Kunde regelmäßig einen gewissen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer gegenrechnen lassen. Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn der Kreditvertrag erst ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurde, da an diesem Tag eine verbraucherfreundliche Gesetzesänderung in Kraft trat. Derzeit wird am Landgericht Berlin über die Klage eines betroffenen Verbrauchers verhandelt, der seinen Kfz-Finanzierungsvertrag widerrufen hat. Nach Prozessbeobachtern stehen die Chancen stehen gut, dass das Gericht die Gesetzesänderung vom 13. Juni 2014 entsprechend verbraucherfreundlich auslegen und dem Kunden die Rückzahlung der Darlehensraten ohne Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer gegen Rückgabe des mittlerweile gebrauchen Kfz zusprechen wird.

Alternative zu Schadenersatzansprüchen wegen dem Abgasskandal

Gerade von Betroffenen des VW-Abgasskandals könnte damit der Widerruf des Finanzierungsvertrags eine echte Alternative zu den mitunter aussichtslosen Schadenersatzansprüchen gegen die Kfz-Händler oder den VW-Konzern sein, wie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei PSS-Rechtsanwälte aus Wiesbaden berichtet. Gerne nimmt seine Kanzlei eine kostenfreie Einschätzung zu der Widerruflichkeit Ihres Kfz-Darlehensvertrags und den Folgen eines Widerrufs für Sie vor. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!