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Bei dem CFB-Fonds 171 – Containerriesen der Zukunft 3 (MS „CPO Marseille“) handelt es sich um einen geschlossenen Schiffsfonds, der von der Commerzbank AG vertrieben wurde. In der Vergangenheit wurde bereits die Auszahlung von prospektieren Ausschüttungen an die Anleger ausgesetzt. Auf einschlägigen Zweitmarkt-Handelsplattformen wurden die Anteile am Fonds zuletzt im März 2016 nur noch mit einem Kurs von 35 % gehandelt (Quelle: www.Zweitmarkt.de). Angesichts dieser Hiobsbotschaften sind Anleger stark verunsichert, ob und wieviel sie von ihrem ursprünglich investierten Geld jemals wiedersehen.

In vielen Fällen wurden die Anteile am Fonds als sicheres Produkt und zum Teil sogar als geeignet zur Altersvorsorge empfohlen.Tatsächlich handelt es sich bei dem CFB Fonds 171 aber um eine hochriskante Anlage mit Totalverlustrisiko. Anleger müssen über dieses Risiko im Rahmen des Beratungsgesprächs von dem Bankberater ungefragt und unmissverständlich aufgeklärt werden. War dies nicht der Fall, macht sich die Bank grundsätzlich Schadenersatzpflichtig.

Ein Anspruch des Bankkunden auf Schadenersatz wird aber auch schon alleine dadurch ausgelöst, wenn über die von der Bank für die Vermittlung der Anteile vereinnahmten Vergütungen und Provisionen  nicht ungefragt aufgeklärt wurde.

Weitere Aufklärungspflichten bestehen in Bezug auf die Haftungsrisiken der Anleger (etwa Rückforderung von Ausschüttungen) oder der „mangelhaften Fungibilität“ der Anteile, was bedeutet, dass die Anteile am Fonds gegebenenfalls nicht oder nur unter erheblichen Abschlägen auf dem Zweitmarkt handelbar sind (siehe oben).

Wenn auch nur über einen der vorgenannten Punkte nicht hinreichend aufgeklärt wurde, besteht nach der Rechtsprechung ein Anspruch des Bankkunden gegen die beratende Bank auf Schadenersatz, der auf „Rückabwicklung der Fondsbeteiligung“ gerichtet ist. Der Anleger erhält also sein in den Fonds investiveres Kapital von der Bank im Wege des Schadenersatzes erstattet und überträgt die Anteile am Fonds auf die Bank.

Die Anwälte der PSS-Rechtsanwaltskanzlei unterstützen geschädigte Anleger des CFB Fonds 171 – Containerriesen der Zukunft 3 bei der Verfolgung ihrer Schadenersatzansprüche gegen die vermittelnde Bank. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, muss diese in vielen Fällen die Kosten für eine entsprechende anwaltliche Vertretung tragen. Ob und inwieweit dies bei Ihrer Rechtsschutzversicherung der Fall ist, klärt die PSS-Rechtsanwaltskanzlei gerne kostenfrei für Sie im Vorfeld ab.

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Die Bezeichnung „CFB 168 Twins 2“ ist die Kurzbezeichnung für den geschlossenen Schiffsfonds, hinter dem zwei Gesellschaftsbeteiligungen stehen: an der NAUTESSA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „NEDLLOYD MARITA“ KG sowie der NAULUMO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „MAERSK NOTTINGHAM“ KG. Die Anteile an dem Fonds wurden insbesondere im Jahr 2008 durch Anlageberater der Dresdner Bank AG vertrieben, deren Rechtsnachfolgerin die Commerzbank AG ist.

Im Rahmen der Beratung zum Beitritt zu dem CFB 168 Twins 2 trafen die damaligen Bankberater umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten. So müssen etwa Bankkunden über das dem Schiffsfonds immanente Totalverlustrisiko unmissverständlich aufgeklärt werden. Ferner bestehen Aufklärungspflichten über die unternehmerischen Risiken des Fonds, namentlich Haftungsrisiken der Anleger in Form von Rückforderungen in Bezug auf getätigte von Ausschüttungen etc. Auch über die sogenannte „mangelhafte Fungibilität“ der Anteile, d.h. dass die Anteile auf einem Zweitmarkt nicht oder nur unter erheblichen Wertverlusten handelbar sind, muss ungefragt aufgeklärt werden. Schließlich muss der Bankberater darüber aufklären, dass die Bank für die Vermittlung der Anteile Rückvergütungen bzw. Provisionen erhält.

Wenn die Bank auch nur über einen der vorgenannten Punkte nicht ausreichend belehrt hat, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Anspruch auf Schadenersatz gegen die vermittelnde Bank. Der Schadenersatzanspruch ist grundsätzlich auf Rückabwicklung der Beteiligung gerichtet. Konkret bedeutet dies, dass der Anleger von der Bank sein in den Fonds investiertes Kapital gegen Übertragung der Fondsanteile auf die Bank erstattet bekommt.

Sollten Sie im Rahmen des Beratungsgesprächs zum CFB 168 Twins 2 Fonds die in diesem Artikel erwähnten Risikohinweise von dem betreffenden Anlageberater nicht erhalten haben, bestehen unter Umständen gute Chancen auf einen Schadenersatzanspruch gegen die dahinterstehende Bank, die Sie von einem Anwalt prüfen lassen sollten.

Die Anwälte der PSS-Rechtsanwaltskanzlei unterstützen geschädigte Anleger des CFB 168 Twins 2 Fonds bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung. Viele Rechtsschutzversicherungen tragen die Kosten für eine entsprechende anwaltliche Vertretung. Ob und inwieweit dies bei Ihrer Versicherung der Fall ist, klärt die PSS-Rechtsanwaltskanzlei kostenfrei für Sie im Vorfeld ab.