Beiträge

Gelegentlich greifen Gläubiger zu ausgefallenen Mitteln, um ihre Forderungen durchzusetzen, wie etwa in einem Fall vor dem OLG Celle (Urteil vom 19. Dezember 2013, Az. 13 U 64/13). In diesem Fall hatte ein Inkassounternehmen einem säumigen Schuldner mit einer Datenübermittlung an die Schufa (SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden) mit Sitz in Wiesbaden gedroht, sofern nicht zeitnah eine Zahlung auf die „letzte“ Mahnung erfolge. Zugleich wurde vom Inkassounternehmen darauf hingewiesen, dass eine Schufa-Meldung zu einer Verschlechterung der Bonität führen wird. Problematisch war allerdings, dass die Forderung zwischen den Parteien nicht unstreitig war. Voraussetzungen für eine Datenübermittlung an eine Auskunftei ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz nämlich unter anderem, dass die Forderung unstreitig ist oder rechtskräftig festgestellt wurde. Dies war im Fall des OLG Celle aber nicht der Fall. Die Drohung des Inkassounternehmens war also rechtswidrig.

Im Ergebnis wurde das Inkassounternehmen auf Unterlassung rechtswidrigen Schufa-Drohungen und Übernahme der Prozesskosten verurteilt, da die Drohung eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Schuldners darstellt.

Herr Rechtsanwalt Schem aus Wiesbaden begrüßt diese Entscheidung. In seiner anwaltlichen Praxis begegnen ihm immer wieder Rechnungen und Mahnungen von Gläubigern, die unter dem Druck einer „Schufa-Meldung“ versuchen, ihre Forderungen auf unlautere Weise durchzusetzen. Betroffene, die Rechnungen mit entsprechenden Drohungen erhalten, sollten sich daher an einen erfahrenen Anwalt wenden, wenn sie den Verdacht haben, dass hier ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz gegeben sein könnte. Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte vertritt Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet, die von derart rechtswidrigen Schufa-Drohungen betroffen sind. Je nach Lage des Falles unterstützt Sie hier innerhalb der Kanzlei gerne Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Perabo-Schmidt oder der im IT-Recht erfahrene Rechtsanwalt Schem.

Falls Sie bereits einen negativen Schufa-Eintrag bekommen haben, finden Sie weitere Informationen hier: http://www.internetrecht-wiesbaden.de/anwalt/negativer-schufa-eintrag/