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Wir gratulieren Herrn Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt! Er bekam am 18. Juli 2023 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main „aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen“ die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Versicherungsrecht zu führen.

Für das Fachgebiet Versicherungsrecht erbrachte Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt den Nachweis besonderer Kenntnisse in verschiedenen Bereichen des Versicherungsrechts. Dies umfasste Kenntnisse im Sachversicherungsrecht (z.B. im Recht der Fahrzeugversicherung, Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung), dem Recht der privaten Personenversicherung (z.B.im Recht der privaten Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, privaten Unfallversicherung und Lebensversicherung), dem Haftpflichtversicherungsrecht, dem Recht der Rechtsschutzversicherung sowie weiteren versicherungsrechtlichen Themengebieten.

Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt vertritt Sie bundesweit im Versicherungsrecht.

Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte aus Wiesbaden besteht aus zwei Fachanwälten und spezialisiert sich zunehmend. Zusammen haben die Rechtsanwälte der Kanzlei in sieben Rechtsbereichen die theoretische Fachanwaltsausbildung erfolgreich absolviert. Diese Gebiete sind: Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, IT-Recht, Versicherungsrecht und Sozialrecht. Die beiden Fachanwälte führen fünf Fachanwaltstitel (Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für IT-Recht).

Das Wesen der privaten Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung sichert gegen das Risiko einer unfallbedingten dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen und / oder geistigen Leistungsfähigkeit durch sogenannte Invaliditätsleistungen ab.

Ein Unfall wird dabei grundsätzlich als ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis verstanden, das unfreiwillig zu einem Gesundheitsschaden führt. Liegt ein solches Ereignis vor, bemisst sich die Höhe der Invaliditätsleistung nach dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme. Geleistet wird je nach Vereinbarung eine Unfallrente und / oder eine Einmalzahlung. Für den Verlust oder die Funktionsfähigkeit bestimmter Körperteile gelten dabei feste Invaliditätsgrade, die in den Versicherungsbedingungen geregelt sind.

Das Problem der Vorschäden

Nicht selten kommt es vor, dass die Versicherung im Falle einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung versucht, sogenannte Vorschäden anspruchsmindernd anzurechnen. So kann es beispielsweise sein, dass der Versicherte bereits vor dem Unfallereignis erhebliche Vorschäden an dem verunglückten Schultergelenk hatte und der Unfall insoweit nicht die einzige Ursache für die Funktionslosigkeit des Armes im Schultergelenk war.  Häufig werden hier von der Versicherung degenerative Veränderungen wie Arthrose oder ähnliches im Nachhinein entdeckt und als Anspruchsminderungsgrund angeführt.

Nicht jeder Vorschaden berechtigt zum Abzug

Nach der Rechtsprechung dürfen allerdings degenerative Veränderungen, die vor dem Unfallereignis vorgelegen haben, nicht anspruchsmindernd berücksichtigt werden, wenn sie der ärztlichen Behandlung nicht bedurften und keine Beschwerden oder Beeinträchtigungen auslösten (so OLG Stuttgart, Urteil vom 07.08.2014, 7 U 35/14 im Anschluss an BGH, Beschluss v. 8.7.2009, IV ZR 216/07).

Lag also ein medizinisch gesicherter Vorschaden vor (bspw. eine Arthrose), hatte aber der Versicherte keine Einschränkungen in seinem Alltag dadurch zu erleiden, so darf die Unfallversicherung diesen Vorschaden auch nicht als Grund für eine Anspruchskürzung heranziehen.

Tipp vom Anwalt

Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei PSS Rechtsanwälte aus Wiesbaden rät daher allen Versicherungsnehmern dazu, sich genau mit einem behaupteten Vorschaden auseinanderzusetzen und im Einzelfall zu prüfen, ob dieser Vorschaden tatsächlich zu einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit geführt hatte. Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte vertritt Versicherungsnehmer zu allen Fragen des privaten Unfallversicherungsrecht. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.