Darlehenswiderruf bis 20.06.2016 – schnell handeln!
Die PSS Rechtsanwälte in Wiesbaden prüfen die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensvertrages auf Fehlerhaftigkeit!
Senden Sie uns dazu Ihren Darlehensvertrag sowie unbedingt auch Ihre Telefonnummer per E-Mail an kanzlei@pss-rechtsanwaelte.de. Die Prüfung (bis zum 20.06.2016) dauert nur maximal 2 Werktage. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
Da der Gesetzgeber das Widerrufsrecht eingeschränkt hat, ist in den meisten Fällen ein Widerruf Ihres Darlehensvertrages ab dem 21.06.2016 nicht mehr möglich.
Der wirksame Widerruf eines Darlehensvertrages – bekannt unter dem Stichwort Widerrufsjoker – kann Ihnen erhebliche finanzielle Vorteile bringen, so sind z.B. die Einsparung einer Vorfälligkeitsentschädigung, die Möglichkeit des Abschlusses eines neuen Vertrages mit niedrigen Zinsen und der Erhalt von Nutzungsentschädigungen die wichtigsten Aspekte.
Wir haben bereits eine dreistellige Zahl von Darlehensverträgen geprüft und können Sie aus unserer Erfahrung heraus bestens beraten, ob ein Widerruf auch in Ihrem Fall Sinn macht! Achtung: Darlehensverträge vor dem Jahr 2002 sind heute grundsätzlich nicht mehr widerrufbar. Schicken Sie uns also noch heute Ihren Darlehensvertrag zur kostenlosen Schnellprüfung zusammen mit Ihrer Telefonnummer oder rufen Sie uns an, falls Sie noch Fragen haben!