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Kindergeld – Häufige Fragen

In der täglichen Beratung bekommen wir häufig Fragen zum Thema Kindergeld und Kindergeldrecht gestellt. Rechtsanwalt Schem bearbeitet(e) zahlreiche Verfahren im Bereich Kindergeld und bekommt regelmäßig typische Fragen, die manchmal leicht zu beantworten sind, aber oftmals auch eine komplexe Antwort erfordern. Wir haben ein paar der einfacheren Fragen hier aufbereitet. Weitere Fragen und Details finden Sie auf unserer Themenseite zum Thema Kindergeld.

Erhalte ich sozialrechtliches oder steuerrechtliches Kindergeld?

Sehr wahrscheinlich handelt es sich um steuerrechtliches Kindergeld. Sie können dies auf Ihrem Kindergeldbescheid nachsehen, ob dort als Anspruchsgrundlage das Einkommensteuergesetz (EStG) oder das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) genannt ist und eventuell auch an der Rechtsbehelfsbelehrung. Ein Einspruch ist bei steuerrechtlichem Kindergeld das richtige Rechtsmittel und wird dort genannt. Ein Widerspruch bei sozialrechtlichem Kindergeld. In beiden Fällen ist die Familienkasse die zusändige Behörde.

Wie lange muss ich nach Antragstellung auf den Kindergeldbescheid warten?

Im Normalfall kann sich die Familienkasse bis zu 6 Monate Zeit lassen. Erst frühestens nach Verstreichen dieser Frist wäre ein Untätigkeitseinspruch möglich. Ein Eilverfahren, weil es besonders dringend ist, ist im Kindergeldrecht eine Ausnahme. Sollten Sie hilfsbedürftig sein und Leistungen vom Jobcenter oder anderen Ämtern bekommen und auf Kindergeld angewiesen sein, sollte im Normalfall zunächst das Jobcenter oder andere Amt die Leistungen anpassen. Eventuell wäre dann gegen des Jobcenter ein Eilverfahren einzuleiten. Auch hier können wir Ihnen behilflich sein.

Wie lange ist die Einspruchsfrist?

Ein Einspruch gegen den Kindergeldbescheid ist notwendige Voraussetzung einer Klage. Der Einspruch ist innerhalb von 1 Monat schriftlich bei der zuständigen Familienkasse einzulegen. Hierbei kommt es auf den Eingang bei der Familienkasse an.
Im Falle eines sozialrechtlichen Kindergeldbescheides ist der Widerspruch das richtige Rechtsmittel. Auch hier gilt die Frist von 1 Monat, wobei das Verpassen der sozialrechtlichen Frist im Gegegnsatz zur steuerrechtlichen Frist gegebenenfalls durch einen entsprechenden Antrag geheilt werden kann.

Was passiert nach meinem Einspruch?

Nach dem Einspruch hat die Familienkasse die Möglichkeit, den Kindergeldbescheid zu überprüfen. Wenn Sie Familienkasse dem Einspruch nicht abhelfen will, wird Sie einen Einspruchsbescheid erlassen, gegen den Sie dann die Möglichkeit haben, zu klagen. Eine Entscheidung auf den Einspruch muss innerhalb 6 Monaten ergehen. Wenn es länger dauert, kann eine Untätigkeitsklage zum Finanzgericht zulässig sein. Dies wäre im Einzelfall zu prüfen.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens?

Hierzu müssen Sie prüfen, ob Sie Steuerrecht bzw. Sozialrecht im Vertrag versichert haben. Welches Rechtsgebiet für Sie relevant ist, siehe weitere Frage.
Als nächstes ist dann noch herauszufinden, in welchem Verfahrensschritt Sie sich befinden. Ein Antragsverfahren, also bevor Sie einen Kindergeldbescheid bekommen haben, wird üblicherweise nicht vor der Rechtschutzversicherung gedeckt. Ausnahmen sind möglich, wenn es z.B. lange dauert, dann kommen auch ein Untätigkeitseinspruch oder eine Untätigkeitsklage in Betracht. Ein Einspruchsverfahren oder Widerspruchsverfahren ist oft Bestandteil von Rechtschutzversicherungsverträgen. Das Klageverfahren vor dem Finanzgericht oder Sozialgericht ist dann, wenn das jeweilige Rechtsgebiet eingeschlossen ist, enthalten.

Welche Familienkasse ist für mich zuständig?

Wenn es um Kindergeld ohne Auslandsbezug geht, ist es die regionale Familienkasse vor Ort, z.B. für Wiesbaden ist es die Familienkasse Hessen, die eine Zweigstelle in Wiesbaden besitzt.
Wenn es um Kindergeld mit Auslandsbezug geht, gibt es Sonderzuständigkeiten. Die Familienkasse Bayern-Nord hat eine Sonderzuständigkeit für zahlreiche Länder, es gibt aber noch zahlreiche weitere Familienkassen bei Auslandsbezug.

Was bedeutet Differenzkindergeld?

Differenzkindergeld bedeutet, dass Ihnen außerhalb Deutschlands, z.B. in Österreich, Polen, der Schweiz oder anderen Ländern, gewährte Familienbeihilfe auf das deutsche Kindergeld angerechnet wird. Dies kann auch sein, wenn Sie nur einen Anspruch auf solche Leistungen im Ausland haben, diese aber gar nicht tatsächlich erhalten. Die Familienkassen gehen aber auch manchmal von falschen Voraussetzungen aus und rechnen ausländische Familienbeihilfe an, obwohl Sie darauf gar keinen Anspruch haben. Gegen einen solchen Bescheid sollten Sie Einspruch bzw. Widerspruch einlegen.

Bekomme ich für mein volljähriges Kind Kindergeld?

Ist ihr Kind zwischen 18 und unter 21 Jahren alt und arbeitslos gemeldet, besteht sehr wahrscheinlich ein Anspruch auf Kindergeld.
Ist Ihr Kind zwischen 18 und unter 25 Jahren alt und befindet sich in einer Ausbildung, in einem Studium, einem Freiwilligem Sozialen Jahr, ist ausbildungssuchend gemeldet oder ist behindert, haben Sie wahrscheinlich auch einen Anspruch auf Kindergeld.
Die Liste ist nicht abschließend. Gerne besprechen wir Ihren Einzelfall.

Ich wohne in Deutschland. Mein Kind wohnt im Ausland. Bekomme ich Kindergeld?

Diese Konstellation ist häufig Gegenstand der bei uns vorliegenden Fälle. Eine pauschale Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. Es ist sehr stark einzelfallabhängig und kommt insbesondere darauf an, ob es sich um EU-Ausland oder Nicht-EU-Ausland handelt, ob ein Kindergeldberechtigter erwerbstätig ist oder nicht, wo der andere Elternteil oder die Großeltern leben, mit wem ein gemeinsamer Haushalt besteht uvm. Auch gibt es außerhalb der EU mit bestimmten Ländern, z.B. Marroko, Kindergeldabkommen, die zu berücksichtigen sind.


Bei Fragen zum Kindergeld, Kindergeldrecht und der Familienkasse steht Ihnen die Kanzlei PSS Rechtsanwälte mit Rechtsanwalt Schem gerne zur Seite.