Einbruchdiebstahl – wenn die Hausratversicherung nicht zahlt

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Aus den regelmäßig veröffentlichten Polizeistatistiken geht hervor, dass die Zahl der Einbruchdiebstähle in Deutschland seit Jahren steigt. Mittlerweile werden jährlich fast 200.000 Einbruchdiebstähle registriert. Die Aufklärungsquote liegt nach Angaben der Polizei bei gerade einmal 15 %.  Gut beraten ist hier, wer über eine Hausratversicherung verfügt. Doch im Schadenfall kommt es nicht selten zu Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer, wie Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt aus seiner Praxis berichtet.

Häufig zweifeln die Versicherer an, dass die als entwendet gemeldeten Gegenstände tatsächlich gestohlen wurden oder sich jemals im Eigentum des Versicherungsnehmers befanden. Auch der angegebene Wert der Gegenstände wird nicht selten angezweifelt. Gerade bei wertvollen Hausratsgegenständen wie Elektrogeräte oder Schmuck rät Rechtanwalt Dr. Perabo-Schmidt dazu, immer die Kaufbelege aufzubewahren und gelegentlich auch Fotos anzufertigen, die die Gegenstände zusammen mit dem Versicherungsnehmer ablichten. Derartige Dokumente erleichtern ungemein die Beweisführung gegenüber der Versicherung und werden im Schadensfall auch regelmäßig von den Versicherungen angefordert.

Zuweilen bestreiten die Versicherer auch, dass überhaupt ein Einbruchdiebstahl stattgefunden hat. Auch hier ist der Versicherungsnehmer voll in der Beweispflicht, wie Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt erläutert. Wichtig ist daher, dass der Versicherungsnehmer die Schäden des Einbruchdiebstahls (etwa aufgebrochene Wohnungstür) nicht selbst vorschnell beseitigt, bevor diese durch geeignete Stellen (etwa die Polizei) ausreichend dokumentiert wurden.

Die Rechtsprechung verlangt jedenfalls, dass der Versicherungsnehmer gegenüber seiner Versicherung einen Sachverhalt schlüssig darlegt und beweist, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass eine versicherte Sache im Wege eines Einbruchdiebstahlt entwendet wurde. Ist die Versicherung von einem entsprechenden Vorbringen ihres Versicherten dennoch nicht überzeugt und lehnt die Regulierung ab, bleibt letztlich nur noch der Gang zum Anwalt. Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei PSS Rechtsanwälte aus Wiesbaden hat schon zahlreiche Verfahren für und gegen Hausratversicherungen geführt. Er berät Sie gerne zu allen Fragen bezüglich Ihrer Hausratversicherung.