Bei der HCI Berlin Airport Center GmbH & Co. KG handelt es sich um einen von der HCI Capital AG aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds, der eine Büroimmobilie am Flughafen Berlin hält. Viele Anleger sind wegen der verspäteten Fertigstellung des Berliner Großflughafens BER verunsichert. Die Verunsicherung macht sich auch an den Fondspreisen am Zweitmarkt bemerkbar. Die Anteile an der HCI Berlin Airport Center GmbH & Co. KG wurden zuletzt im Februar 2015 auf einschlägigen Handelsplattformen mit einem Kurs von gerade einmal 52,50 % in Bezug auf das gezeichnete Kapital gehandelt (Quelle: www.zweitmarkt.de). Eine erstmalige ordentliche Kündigung der Beteiligung ist demgegenüber für die Anleger nicht vor dem 31.12.2024 möglich.
Beratungspflichten des Anlageberaters
Viele Anleger suchen wegen den unsicheren Zukunftsaussichten am Berliner Flughaften nun nach Möglichkeiten, ihre ursprünglich in den Berlin Airport Center-Fonds investierte Einlage frühzeitig und vor allem vollständig wieder zurückzuerhalten. „Für viele Anleger besteht eine reale Chance, ihre Beteiligung am Fonds rückabzuwickeln“, wie Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Rechtsanwaltskanzlei PSS Rechtsanwälte aus Wiesbaden weiss. Zahlreiche Anleger wurden vor Beitritt zum Fonds von ihrem Anlageberater nämlich nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt. Ein Anlageberater ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber dazu verpflichtet, einen Anlegerinteressenten ungefragt über alle Risiken des Anlagegeschäfts umfassend aufzuklären. So muss etwa über das Totalverlustrisiko in Bezug auf die gezahlte Einlage aufgeklärt werden. Ferner müssen die Anleger darüber unterrichtet werden, dass sie als Kommanditisten des Fonds unternehmerische Risiken eingehen. Hierzu zählen etwa Haftungsrisiken gegenüber den Gläubigern des Fonds (etwa Gefahr der „Rückforderung von Ausschüttungen“). Ferner müssen Anleger eines geschlossenen Fonds darüber aufgeklärt werden, dass die Anteile am Fonds nicht oder nur unter Inkaufnahme von erheblichen Abschlägen (wie hier zuletzt von fast 50 %, siehe oben) an einem nicht organisierten Zweitmarkt handelbar sind (sog. „mangelhafte Fungibilität“). Hat eine Bank die Beratung zum Fondsbeitritt durchgeführt, muss zudem über die an die Bank geflossenen Provisionen / Rückvergütungen aufgeklärt werden, damit der Anleger darüber in Kenntnis gesetzt wird, dass die Bank auch Eigeninteressen bei der Vermittlung der Fondsanteile verfolgt (sog. Kick-Back-Rechtsprechung).
Rückabwicklung der Fondsbeteiligung
Ist im Rahmen der Beratung zum Fondsbeitritt auch nur über einen der vorgenannten Punkte nicht ausreichend aufgeklärt worden, hat der Anleger gegen das die Anlageberatung durchführende Unternehmen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Anspruch auf Schadenersatz. Der Anspruch ist auf Rückabwicklung der Fondsbeteiligung gerichtet. Der Anleger erhält also im Zuge des Schadenersatzes seine ursprünglich investierte Einlage (zzgl. Agio) von dem beratenden Unternehmen erstattet und überträgt im Gegenzug seine Fondsanteile auf das Unternehmen.
Anwaltliche Hilfe zum Fonds HCI Berlin Airport Center GmbH & Co. KG
Die Kanzlei PSS-Rechtsanwälte aus Wiesbaden unterstützt geschädigte Anleger des HCI Berlin Airport Center Fonds bei der Geltendmachung ihrer Rechte auf Schadenersatz wegen Falschberatung. Eine Deckungsanfrage bei einer bestehenden Rechtschutzversicherung wird von der Kanzlei kostenfrei im Vorfeld abgeklärt.